Wir möchten gesichertes Wohnrecht oder Nießbrauch, ggfs.nachträglich Rückforderungsrecht mit unserem ehemaligen Haus beim Sohn eintragen lassen. Sohn hat Immob.mit Restschuld 160 tsd. gekauft, Hauswert 350 tsd.-Wir leben weiterhin im Haus, halten alles Instand und zahlen alle Kosten mit Mietanteil.

Wir möchten nur im Fall der Fälle abgesichert sein, sollte dem Sohn etwas passieren zb.- auch hat er ein uneheliches Kind. Natürlich möchten wir die möglichst keine Steuer zahlen, warum auch? Ein Notar/Steuerberaterinfo wäre hierbei wünschenswert, um die Angelegenheit auch entsprechend zu versiegeln. Mail: Industriepartner@gmx.de