Was tun, lebenslanges Wohnrecht, Nießbrauch/oder einfach Rückforderungsrecht nachträglich eintragen?
Wir möchten gesichertes Wohnrecht oder Nießbrauch, ggfs.nachträglich Rückforderungsrecht mit unserem ehemaligen Haus beim Sohn eintragen lassen. Sohn hat Immob.mit Restschuld 160 tsd. gekauft, Hauswert 350 tsd.-Wir leben weiterhin im Haus, halten alles Instand und zahlen alle Kosten mit Mietanteil.
Wir möchten nur im Fall der Fälle abgesichert sein, sollte dem Sohn etwas passieren zb.- auch hat er ein uneheliches Kind. Natürlich möchten wir die möglichst keine Steuer zahlen, warum auch? Ein Notar/Steuerberaterinfo wäre hierbei wünschenswert, um die Angelegenheit auch entsprechend zu versiegeln. Mail: Industriepartner@gmx.de
Nießbrauch,
WOHNRECHT