Ich habe unser Elternhaus geerbt. Mein Bruder ( 48Jahre)hat Wohnrecht auf Lebzeit. Er bekommt nur eine kleine Erwerbsunfähigkeitsrente und Grundsicherung. Die Nebenkosten muß er je zu Hälfte mitbezahlen. Nun brauchten wir eine neue Heizung. Muß er sich auch an den Kosten für diese Instandhaltung zur Hälfte beteiligen und kann diese beim Amt einreichen? Müssen diese Kosten vom Amt übernommen werden?