Umsatzsteuererklärung nach Gewerbeabmeldung?
Hallo, kleiner Kontext
- Gewerbe im Juli 2022 angemeldet mit Kleinunternehmerregelung
- Gewerbe nicht nachgegangen, weil ich kurz danach einen Todesfall in der Familie hatte und sich mein ganzes Leben umgekrempelt hat
- 0€ Ausgaben, Einnahmen
- Gewerbe im März 2023 wieder abgemeldet nachdem ich es komplett aufgegeben habe
Nun habe ich 2 Monate nach der Abmeldungen einen Brief vom FA bekommen "Gewerbeabmeldung / Aufgabe / Veräußerung eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils"
Auf dem Brief wird gebeten die Umsatzsteuererklärung für den verkürzten Besteuerungszeitraum elektronisch abzugeben und den dazuliegenden Fragebogen für die Besteuerung erheblicher Tatsachen und zusammen mit einer "Abschrift der Veräußerungs- bzw. Übergabevereinbarung" postalisch abzugeben.
Der Fragebogen erklärt sich eigentlich von selbst. Dort kann ich halt nur 0 und Nein antworten, da ich ja nichts generiert/liquidiert/veräußert habe.
Frage zu der Umsatzsteuererklärung die ich elektronisch dann über Elster abgeben soll:
Reicht nur der Hauptvordruck (USt 2 A)?
In meinem Fall müsste ich in jedem Feld auch nur eine 0 reinschreiben, stimmt das?
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Was ist eine Abschrift der Veräußerungs- bzw. Übergabevereinbarung?
Da ich sowas nicht habe, soll ich das einfach auf ein extra Blatt angeben?
Ich werde natürlich sobald wie möglich selbst dort anrufen und nachfragen, aber frage einfach um bis dahin etwas Klarheit zu schaffen :smile:
1 Antwort
Die Umsatzsteuererklärung mit 0,- Euro ist richtig,denn es wurden keine Umsätze erzielt.
Was ist eine Abschrift der Veräußerungs- bzw. Übergabevereinbarung?
Die Anforderung ist ein Textbaustein, denn viele Betriebe werden an einen neuen Eigentümer übergeben.
Die Atwort ist einfach: Der Betrieb wurde nicht übergeben, sondern einfach geschlossen. Es gibt keinen Verkauf von betrieblichen Gegenständen, weil auch keine angeschafft wurden.