Notebook nachträglich von der Steuer absetzen?

1 Antwort

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Na ja, Du möchtest nicht mehr Angaben machen.

Tatsache ist, man kann nur im Jahr des Kaufs die Sache Abziehen, oder mit dem Abzug beginnen.

Also auf 3 Jahre verteilen, wobei dann nur 2024 und 2025 relevant wären, soweit Du in 2023 keine Einkommensteuererklärung abgibst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Gerismix 
Beitragsersteller
 05.04.2024, 15:59

Danke für diese Antwort! Zum Thema was ich arbeite (bekam leider keine Benachrichtigung): Ich bin derzeit Konstrukteur und benötige den Rechner (Kostete 1299€) dann eben in der Weiterbildung für die Schulischen Sachen. Ich konstruiere Sachen in CAD Programmen. Aber alles noch bei meinem (noch) Arbeitgeber.

Worauf ich noch hingewiesen wurde von Bekannten:

Ich habe im Dezember 2023 eine Sprachtherapie begonnen, dafür benötige ich täglich diesen Laptop. Ich muss dort "üben". Außerdem habe ich Onlinesitzungen die ich mit dem Gerät wahrnehme. Aber das wären dann sicherlich ein Hilfsmittel oder? Habe auch noch andere Dinge die ich nur für diese Therapie gekauft habe und die Therapiekosten habe ich auch bereits vorgemerkt. Ich solle die Sachen angeben und dann einen Vermerk schreiben und die Sache erklären.

Weiß nicht ob das eine so gute Idee ist.

wfwbinder  06.04.2024, 18:10
@Gerismix
Ich konstruiere Sachen in CAD Programmen. Aber alles noch bei meinem (noch) Arbeitgeber.

Trotzdem wird man Dir abnehmen, dass Du den Rechner brauchst. Daher würden ist den Betrag in einer Summe, zusammen mit den anderen Werbungskosten (Entfernungspauschale usw.) in 2023 abziehen, damit enfaltet es vermutlich die beste Wirkung.

Gerismix 
Beitragsersteller
 06.04.2024, 18:49
@wfwbinder

Bin wirklich sehr Dankbar für diese Fachmännische Antwort. Werde ich versuchen :) Vielen vielen Dank!