Keine Lohnsteuerbescheinigung wegen Minijob (erstes mal Steuererklärung)?

4 Antworten

Der Minijob, der pauschalversteurt wurde, ist nicht relevant.

Lohnsteuerabzug hattest Du nicht. Also hast Du nichts gezahltund kannst nichts zurückbekommen.

Zuprüfen wäre, was von Deinen Kryptogeschäften steuerlich relevant ist.Aber wenn die auch nicht relevant sein sollten,dann ist 0,- Euro.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

SchrankAufbau 
Beitragsersteller
 29.09.2023, 18:26

Also wenn ich das richtig verstehe, addiere ich mein Ertrag vom Minijob und meinen Kryptogewinn von 2022 zusammen und zahle darauf dann Steuern nach? Oder betrachte ich nur den Kryptogewinn, da mein Arbeitgeber quasi schon Steuern für mein Gehalt selber zahlt?

Für einen echten Minijob zahlt der AG 2 % pauschale Lohnsteuer, den musst Du gar nicht angeben - und zurückbekommen kannst Du nur was, wenn Du Steuer bezahlt hättest - hast Du das?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

SchrankAufbau 
Beitragsersteller
 29.09.2023, 13:54

Das ist meine Frage, ich dachte ich muss jetzt bis zum 2. Oktober eine Steuererklärung einreichen, da ich letztes Jahr insgesamt mit allem drum und dran über dem Freibetrag von etwa 10.300 Euro liege

Eifelia  29.09.2023, 14:09
@SchrankAufbau

Kann ja grundsätzlich auch sein, dann führt die Erklärung halt ggf. zu einer Nachzahlung. Lies mal, was wfwbinder Dir geschrieben hat. Der Grundfreibetrag bezieht sich nicht auf die Einkünfte, sondern auf das zu versteuernde Einkommen - da werden also noch Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben abgezogen.

Wird dein Minijob nicht pauschalbesteuert? Er hat dann in einer EkSt-Erklärung sowieso nichts verloren. Du hast also noch nirgends Steuer abgeführt, richtig? Dann kommt auch nix bei raus. "Zurück" gibt es nur dann etwas, wenn du Steuern abgeführt hast. Übrigens mindern Ausgaben nur die Steuerlast. Keine Steuer, nichts zurück.


SchrankAufbau 
Beitragsersteller
 29.09.2023, 13:54

Das ist meine Frage, ich dachte ich muss jetzt bis zum 2. Oktober eine Steuererklärung einreichen, da ich letztes Jahr insgesamt mit allem drum und dran über dem Freibetrag von etwa 10.300 Euro liege

xenia798  29.09.2023, 21:34
@SchrankAufbau

Bei allem mit drum und dran , ziehst du jetzt deine Einnahmen ( Verdienst vom Mini-Job ) ab . Was kommt da raus ?

SchrankAufbau 
Beitragsersteller
 30.09.2023, 05:16
@xenia798

Also ziehe ich von allem meinen Minijob ab und bin dann doch noch im Freibetrag? Also muss ich jetzt doch keine Steuern zahlen? Ich dachte ich muss auf die 100-200 Euro die ich drüber liege Steuern nachzahlen

Keine Lohnsteuerbescheinigung wegen Minijob (erstes mal Steuererklärung)?

Dafür benötigst Du auch keine, da Du diesen Job in der Steuererklärung überhaupt nicht angeben musst.


SchrankAufbau 
Beitragsersteller
 29.09.2023, 13:53

Muss man nicht eine Steuererklärung schreiben, wenn man insgesamt im Jahr mit allem drum und dran über den Freibetrag kommt? Das ist quasi meine Frage