Wie Krypto-ETPs versteuern (Scalable)?
Hallo Leute,
ich wollte mal etwas Geld in Krypto investieren und das mit einem Broker der seinen Sitz in Deutschland hat und somit die Steuern schon für die Investoren automatisch versteuert. Jedoch komme ich beim Broker „scalable“ durcheinander, diese haben nur Wertpapiere (ETPs). Zudem steht jedoch dass nicht bei allen Sachen Erträge versteuert werden. Nehmen wir als Beispiel XRP-ETPs. Werden diese automatisch versteuert? Gibt es einen Freibetrag oder eine gewisse haltezeit nach der ich die Erträge nicht versteuern muss? Unter welche Kategorie trägt man die Erträge dieser Wertpapiere ein? (Muss man ja trotz freibetrag und jeglichen Verlusten oder? (Korrigiert mich, falls ich falsch liege))
ich bedanke mich schon mal im Voraus für die Antworten;)
2 Antworten
Der Broker zieht die Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) automatisch ab und meldet sie über die Steuer ID an das Bundeszentralamt für Steuern.
Du kannst dann in der Einkommensteuererklärung die Günstigerprüfung beantragen.
Vielen Dank für ihre Antwort! Ich hatte vor längerer Zeit eine Email an scalable geschrieben und eine Antwort erhalten, jedoch verstehe ich den Unterschied der Optionen nicht ganz. Können sie mir weiterhelfen?
hier ist die Antwort von Scalable:
Bei der Betrachtung der steuerlichen Behandlung von Geschäften in Crypto-ETPs spielen mehrere Faktoren eine wichtige Rolle. So hängt die Besteuerung unter anderem von der Art des Geschäfts und der Haltedauer des Crypto-ETPs ab.
Werden Geschäfte in Crypto-ETPs als private Veräußerungsgeschäfte klassifiziert, so sind etwaige Kursgewinne, die nach mehr als einem Jahr Haltedauer erzielt werden, in der Regel steuerfrei. Beim Handel innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist müssen angefallene Kursgewinne mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Die Gewinne oder Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften müssen Sie selbst in Ihrer persönlichen Steuererklärung angeben, da die Steuern in dem Fall nicht von der Baader Bank einbehalten werden. Gewinne, die mit einer Haltedauer von unter einem Jahr erzielt wurden, bleiben jedoch nach § 23 Absatz 3 Satz 5 EStG ebenfalls steuerfrei, wenn die Summe der erzielten Gewinne (Gesamtgewinn) aus sämtlichen privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr weniger als 600 € beträgt.
Bei Crypto-ETPs, welche nicht als privates Veräußerungsgeschäft klassifiziert sind, unterliegen etwaige Gewinne – analog zu Aktien oder ETFs und unabhängig von der Haltedauer – der Kapitalertragsteuer von 25 %, ggf. zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Diese werden von der Depotbank automatisch an das Finanzamt abgeführt bzw. mit Ihrem Freistellungsauftrag verrechnet. Daher ist auch eine Verlustverrechnung mit Gewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften möglich.
Die steuerliche Klassifizierung eines Produktes können Sie der Wertpapierabrechnung des entsprechenden Verkaufesentnehmen, die von der Depotbank erstellt wird.
Bitte beachten Sie, dass ScalableCapital auf die steuerliche Klassifizierung eines Produktes keinen Einfluss hat und sich diese jederzeit ändern kann. Daher können wir Ihnen vorab keine konkreten Informationen zu der Versteuerung eines Produkts zukommen lassen.
Gewinne aus Krypto Etps sollten automatisch versteuert werden. Handhabung wir klassische ETF. Das schafft scalable.
Du musst dann nichts angeben.
Aber muss man diese Gewinne nicht in der Steuererklärung angeben? Das Finanzamt weiß ja nicht woher die Steuern kommen