Eine alte Wohnung ist nach 30 Jahren Eigennutzung vermietet. Wie wird die Abschreibung berechnen. Nimmt man alten Kaufpreis plus Zuschreibungen von großen Renovierungen (Fensterersatz...) ab dem Kaufzeitpunkt und zieht 2 % jährlich ab, oder kann man ab dem Zeitpunkt der Vermietung die Wohnung neu bewerten lassen und von diesem Preis abschreiben?