Negativer Basiszins - sollte ich eine Steuererklärung abgeben?
Letztes Jahr habe ich einige thesaurierende ETFs mit Degiro gekauft (es war das erste Mal, dass ich in Deutschland investierte, und habe ich nichts anderes gekauft). Ich weiß, dass ich etwas namens Vorabpauschale bezahlen muss (ich muss ein Anlage KAP-INV Formular für meine Steuererklärung ausfüllen). Weil der Basiszins für 2021 negativ war, man muss keine Vorabpauschale zahlen. Meine Frage lautet also: Soll ich trotzdem eine Steuererklärung abgeben? Ich habe bis jetzt noch keine gemacht und möchte dies wenn möglich vermeiden. Vielen Dank!
1 Antwort
Die Vorabpauschale fällt nur an, wenn der Basiszins positiv ist. Das war nicht der Fall. Also wird zukünftig beim Verkauf auch keine Vorabpauschale für 2021 angerechnet.
Sofern Du keine Verkäufe von Wertpapieren getätigt hast, wurden daher alle ausländischen Kapitalerträge (nämlich keine) korrekt versteuert (nämlich mit einem Steuerbetrag von Null). In KAP-INV würden nur Nullen eingetragen.
Also musst Du keine Einkommensteuererklärung abgeben.
Dann liegen die Verpflichtungsgründe alle nicht vor, d.h. Du kannst zurück zur Hängematte... nächstes Jahr um diese Zeit stellt sich wieder die Frage, ob der Basiszins positiv ist oder ob es Verkäufe gab.
PS: Ist Dir klar, dass Du gerade 801 EUR steuerfreie Einkünfte verschenkt hast?
Ich danke Ihnen für die Antwort. Ich habe keine anderen Gewinne erzielt (ich habe keine ETFs oder Aktien usw. verkauft).