Mahnung ohne Vorauszahlungsbescheid?
Hallo zusammen,
Gerade war ich am Briefkasten und musste mit Entsetzen feststellen, dass wir eine Mahnung vom FA erhalten haben. Die Vorauszahlung für die Einkommensteuer und Kirchensteuer wären nicht bezahlt worden.
Wir haben aber niemals einen Vorauszahlungsbescheid erhalten.Wir haben dieses Jahr zum ersten Mal unsere Steuern gemacht und auch rückwirkend bis einschließlich 2018.
Da ich keine Ahnung von Steuern habe, haben wir es über Zasta.de gemacht. Ging alles schnell und reibungslos. Bis jetzt.
Natürlich ist jetzt Freitag 18 Uhr und ich kann natürlich niemanden erreichen.
Was kann ich tun? Ich wurde überhaupt nicht informiert. Auch sind meine Frau und ich getrennt und wurden im Mai rückwirkend zum 1.1.22 von der Steuerklasse 3/5 in 1/1 gestuft.
Danke schon mal
LG Pascal
3 Antworten
In manchen Bundesländern ist der Vorauszahlungsbescheid in den Steuerbescheid integriert, in manches ist es ein gesondertes Schriftstück, welches aber meistens im gleichen Umschlag ankommt- also ggf. mal prüfen?
Wozu willst Du denn jetzt beim FA anrufen? Warum soviel Drama? Es werden täglich hunderte von Steuerpflichtigen gemahnt, Du musst das wirklich nicht so hoch hängen. Fehler passieren - Finanzbeamten und Steuerpflichtigen.
Wie bei jeder gerechtfertigten Mahnung lautet die Lösung: Bezahlen. Bezüglich der Säumniszuschläge kannst Du ja noch Einspruch erheben mit der Begründung, dass Du keinen VZ-Bescheid erhalten hast.
FA anrufen, da mir das neu war. Da aber alles geschlossen hat, kam meine Frage hier.
Aber danke für die Antwort. War auch das letzte mal, dass meine Steuer von eine "App" erledigt wurde. Geht ja wohl nichts über persönliche Beratung.
Bei LSK 3/5 in 2018 war die Steuererklärung allerdings schon in 2019 fällig. Vielleicht sollte er den Brief des FA nochmal genau durchlesen.
Ihr wart schon 2019 steuerpflichtig! Da ihr die EkSt ohne einen Steuerberater oder vergleichbares gemacht habt, seit Ihr sowieso schon Säumniszuschlagspflichtig. Auf dem ergangenen Steuerbescheid steht auch die Höhe der Steuervorauszahlung und wann sie jeweils fällig ist. Aber alles kümmert Euch wenig - Ihr lebt einfach in den Tag hinein und seid verwundert, wenn Ihr mit einer Steuervorauszahlung belegt werdet.
Danke für die Antwort. Du triffst es ganz gut, aber ich lebe ganz gut damit. Ich bin tatsächlich über viele Dinge verwundert.
Du solltest umgehend zahlen!
Der nächste Schritt wäre nämlich, dass das FA unter Umstanden dein Bankkonto sperrt und daraus pfändet.
Das FA benötigt hierzu, das ist eine Besonderheit, keinen Vollstreckungsbescheid.