MFH mit Nießbrauch in einer Wohnung - Wie werden Werbungskosten steuerlich behandelt?
Meine Schwester und ich haben 2020 gemeinsam unser Elternhaus geerbt. Dort befindet sich eine große Wohnung (ca. 60% der Wohnfläche), in der unsere Stiefmutter Nießbrauchrecht hat und 2 kleine Wohnungen, die vermietet sind. Wir haben für das Jahr 2020 die Feststellungserklärung von einem Steuerberater machen lassen.
Dieser hat nun die Kosten die wir hatten "verhältnismäßig" zugeordnet. Das hat die Konsequenz, dass etwa mehrere Dachreparaturen voll von uns als Erbengemeinschaft bezahlt werden mussten, aber nur zu 40% als Werbungskosten absetzbar sind. Ebenso wurde mit Handwerkerkosten in den vermieteten Wohnungen verfahren. Einzig die kosten für eine Beratung bei ihm wurden vollständig abgesetzt.
Die Logik erschließt sich mir absolut nicht. Aber Steuergesetze müssen auch nicht logisch sein.. Darf ich hier wirklich nicht 100% ansetzen?
1 Antwort
Aber Steuergesetze müssen auch nicht logisch sein.
Sie sollten, sind es aber nicht immer.
Davon mal abgesehen hat der Kollege aus meiner Sicht nichts falsch gemacht, aber der Sachverhalt ist auch nicht so klar, wie er für Dich als Verfasser ist.
Es kann beim Abzug von Kosten schon mal ein Unterschied sein, ob Deine Schwiegermutter einen "Nießbrauch" an der Wohnung hat, oder ein Wohnrecht.
Wie sind Nießbrauch/Wohnrecht ausgestaltet? Welche Kosten at sie zu tragen?Nebenkosten wie ein Mieter? Bei einem Nießbrauch würde sie nämlich gestellt sein wie ein Eigentümer, hätte sich also ggf. an den Reparaturkosten zu beteiligen.
Die Kosten wären, so wi es der Kollege wohl gemacht hat, anteilig nach qm aufzuteilen.
Aber auch eine direkte Zuordnung von Reparaturkosten, oder Sanierungen/Renovierungen in den vermieteten Wohnungen wäre möglich und angeraten, wenn es sich klar trennen lässt.
Ich denke ihr solltet das noch einmal mit dem Steuerberater durchgehen.
Hallo wfwbinder,
vielen Dank für deine Antwort.
Sie hat tatsächlich das Nießbrauchrecht und zahlt die Nebenkosten und Reparaturen die in dieser Wohnung anstehen. Vertraglich haben wir nichts vereinbart. Bisher hatte ich es so verstanden, dass sie nur für Reparaturen in der Wohnung selbst verantwortlich ist. Damit werde ich mich wohl noch einmal genauer auseinander setzen müssen.
Und natürlich auch mit meinem Steuerberater!