Für Journalisten (und andere freie Berufe) gibt es ja bekanntlich die Betriebskostenpauschale von bis 2.455 €, die dann aber auch die ans Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer umfassst - so entspricht es dem Begriff Betriebsausgaben, so kann man es hier im Forum lesen, so haben eben aber auch immer wieder die Finanzämter entschieden. Soweit so klar.
In der Praxis scheint das jedoch keinerlei Niederschlag zu finden: Alle Branchenfreunde, die ich bisher befragen konnte, gehen im Wesentlichen so vor, in der EÜR neben der Betriebskostenpauschale einfach auch noch die abgeführte Umsatzsteuer angeben und fertig. Und von den Finanzämtern kommt, trotz beispielsweise meiner alljährlichen expliziten Erwähnung im Anschreiben, keinerlei Widerspruch. Schön für alle, die dadurch ganz bequem ohne Abrechnung noch mal 2.455 € zusätzliche Ausgaben einbringen können - bis es das Finanzamt dann eben doch mal bemängelt und man halt auch anfängt mit der Zettelwirtschaft.
Es scheint also bei diesem Thema auf allen Seiten ein ordentliches Maß an Unwissen zu herrschen, was auch noch dadurch verstärkt wird, dass selbst auf den einschlägigen, oft auch seriöseren Selbstständigen-Webseiten der Sachverhalt keinerlei Erwähnung findet. Da heißt es dann meist, die Betriebskostenpauschale sei ein tolles Steuersparmodell, was in Rechenmodellen bei einem zugrunde gelegten Einkommen von 30.000 € beispielsweise mit dem Verhältnis von 370 € realen Ausgaben zu 2.455€ Pauschale begründet wird.
Das ist jedoch Blödsinn, klar, denn real müsste in diesem Beispiel ja noch 7 % Umsatzsteuer (bei Journalisten) in Höhe von rund 2.000 € hinzugerechnet werden, und dann ist die Pauschale ja schon bei Kauf eines neuen Laserdruckers hinfällig. Und wer hin und wieder auch mal etwas mit 19% Umsatzsteuer abrechnet, bei dem geht es natürlich noch viel schneller.
Vor diesem Hintergrund frage ich mich zweierlei:
- Warum wird selbst auf Steuerfachportalen nicht deutlich darauf hingewiesen, dass die Betriebskostenpauschale bei Umsatzsteuerzahlern mit normalem Einnahmen eigentlich kaum Sinn macht? Liegen die Ämter vielleicht doch falsch?
- Und damit dann natürlich verbunden, gibt es irgendwo ein abschließendes Urteil oder eine Anweisung oder was auch immer, die das ein für alle mal klärt, anstatt nur zu Interpretieren.
Den seltsam bleibt es am Ende schon, schließlich sollen Betriebskostenpauschalen ja der Vereinfachung dienen, aber wenn sie dann in der Praxis eben doch bei einem ansatzweise normalen Einkommen nicht mehr sinnvoll anzuwenden sind, was soll dass dann überhaupt? In Zukunft werden sich nämlich sowohl ich als auch die für mich zuständigen Steuerbeamten durch einen hübschen Zettelhaufen wühlen, bei dem am Ende ungefähr die selben Beträge rauskommen - ein Hoch auf die Volkswirtschaft, kann man da wohl nur noch sagen.
".... wird vom FA die für Dich günstigere Entfernungspauschale zugrunde gelegt." Was bedeutet dies bezogen auf meinen Fall? Kann ich "beide" Entfernungspauschalen (Bahn und Auto) von der Steuer absetzen oder nur eines von beiden?