Entfernungspauschale bei hybrider Nutzung von Auto und ÖPNV - Beides berücksichtigungsfähig?

1 Antwort

Bis zu 4.500 -€ brauchst Du gar kein Auto zu haben. Selbst wenn Du das ganze Jahr günstiger mit Öffis gefahren bist, wird vom FA die für Dich günstigere Entfernungspauschale zugrunde gelegt.

Die realen Kosten der Fahrkarte und des Autos sind irrelevant.


silencium96 
Beitragsersteller
 02.01.2023, 19:29

".... wird vom FA die für Dich günstigere Entfernungspauschale zugrunde gelegt." Was bedeutet dies bezogen auf meinen Fall? Kann ich "beide" Entfernungspauschalen (Bahn und Auto) von der Steuer absetzen oder nur eines von beiden?

Andri123  02.01.2023, 19:32
@silencium96

Nur die Entfernungspauschale und nicht zusätzliche Kosten. Ich komme auch auf 4.452,-€, reicht das nicht?

silencium96 
Beitragsersteller
 02.01.2023, 19:45
@Andri123

Doch, natürlich. Du sagtest, dass die realen Kosten der Fahrkarte irrelevant sind. Gilt das auch für den Fall, wenn Fahrtkarte vom Arbeitgeber bezuschusst wird?

Andri123  02.01.2023, 20:24
@Andri123

In Zeile 39 der Anlage N gemäss der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 17 und 18. Die Lohnsteuerbescheingung liegt Dir vermutlich heute noch nicht vor, das wird aber alles noch elektronisch gemeldet, bis Ende Februar..