Erinnerung an die übermittlung der steueranmeldung?

2 Antworten

Du bist selbstständig - ergo verpflichtet vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben - die Frist für das II Quartal ist bereits am 10 Juli abgelaufen - und auch die Frist für das III. Quartal ist zwischenzeitlich verstrichen - absehbar wirst Du jetzt seiten des FA mit einer ( geschätzten ) Feststellung Summe X rechnen müssen.

Also setze Dich bitte mit Deinem Steuerberater in Verbindung.

Na du hättest bereits bis zum 10. Juli deine Umsatzsteuer für das zweite Quartal erklären müssen. Daran wirst du erinnert.


Sehjah 
Beitragsersteller
 25.10.2022, 13:18

Vielen dank :) das ding war, das ich halt eben erst vom finanzamt so spät meine steuernummer bekommen hab. Vielen dank

Eifelia  25.10.2022, 13:40
@Sehjah

Und unmittelbar danach hättest Du die Voranmeldungen übermitteln müssen...