Minijob und Nachhilfe auf Honorarbasis - was muss ich steuerlich beachten?
Hi, ich bin momentan auf Honorarbasis als Nachhilfelehrerin tätig aber möchte jetzt nebenbei noch einen Minijob im Gastro-Bereich machen. Mit den beiden Tätigkeiten würde ich die 520€-Grenze definitiv überschreiten. Da ich keine Ahnung von Steuern und Finanzamt etc. habe frage ich mich nun, was und vorallem wo oder wie ich alles dem Finanzamt melden muss und inwiefern ich die Arbeitgeber informieren muss. Was ich weiß ist, dass man beide Einkünfte zusammenrechnen muss und wenn man dann über 520€ kommt, bei beiden Beschäftigungen steuerpflichtig ist. Ich weiß von Bekannten, welche momentan in Ausbildung sind, dass der Arbeitgeber die Steuern vom Gehalt abziehen und ich frage mich jetzt ob das bei mir dann auch der Fall ist, da ich bei den Tätigkeiten einzeln ja nicht mehr als 520€ verdiene oder ob ich das irgendwie selber machen muss (Ja, das ist eine sehr dumme Frage, aber das Schulsystem hat mir leider nicht beigebracht, wie ich Steuern zahle). Mehr weiß ich aber auch nicht.
Wäre super lieb, wenn mir jemand helfen könnte, da ich wirklich überhaupt keine Ahnung von dem Ganzen habe.
3 Antworten
Was ich weiß ist, dass man beide Einkünfte zusammenrechnen muss und wenn man dann über 520€ kommt, bei beiden Beschäftigungen steuerpflichtig ist.
Nein ..... Minijob und Honorartätigkeit haben steuerrechtlich nichts miteinander gemein.
Ein Minijob ist für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei und soweit der Arbeitnehmer die pauschalisierte Lohnsteuer in Höhe von 2 % trägt, auch steuerfrei.
Die Honorartätigkeit hingegen ist via EÜR / Einkommensteuererklärung dem Finanzamt zu melden. Hinzu kommt, dass ab einem Einkommen aus einer solchen Tätigkeit oberhalb von 485 Euro monatlich der Anspruch auf kostenfreie Mitversicherung in der Familienversicherung erlischt.
aber das Schulsystem hat mir leider nicht beigebracht, wie ich Steuern zahle).
ansonsten - warum haben Dir nicht Deine Eltern derlei "Allgemeinwissen" vermittelt, wenn man bedenkt dass Du der Auffassung zu sein scheinst, dass Dir schulisches Unterrichtswissen - vermittelt über vielleicht 4 oder 5 Unterrichtseinheiten - Jahre später helfen würde eine Steuererklärung abzufassen. Es gibt mehr als genügend informative Seiten im Netz zu solchen Themen.
Minijob und Honorartätigkeit sind zwei verschiedene Welten.
Minijob= Abhängig beschäftigt bei einem Arbeitgeber, der pauschal alle Abgaben trägt.
Honorartätigkeit = Selbständigkeit, bei der man für alle Abgaben selbst verantwortlich ist.
Die beiden Dinge werden nicht zusammen gezählt.
Du kannst bedenkenlos beides ausführen. Für die Honorartätigkeit Machst Du eine Anlage EÜR und stellst den Gewinn fest. Honorar ist kein Gehalt, sondern eben "Betriebseinnahmen." Davon gehen Deine Kosten ab. Telefon, Internet, Fahrtkosten usw.
"Was ich weiß ist, dass man beide Einkünfte zusammenrechnen muss und wenn man dann über 520€ kommt, bei beiden Beschäftigungen steuerpflichtig ist"
Da weißt Du was falsches. Wenn der Minijob ein echter Minijob ist, bei dem der AG die pauschale Lohnsteuer zahlt, muss er von Dir nicht versteuert werden. An Deinen steuerlichen Pflichten ändert sich dann also nichts - Du ermittelst wie bisher den Gewinn aus der Honorartätigkeit und versteuerst diesen.
Wesentlich wichtiger könnte für Dich die Frage nach der Krankenversicherung sein: mit den genannten Einkünften bist Du, falls Du es aktuell noch bist, nicht mehr familienversichert und musst Dich selbst krankenversichern.
"Schulsystem hat mir leider nicht beigebracht, wie ich Steuern zahle"
Aber es hat dich mit den Kulturtechniken ausgerüstet, die man braucht, um sich das selbst zu erarbeiten und damit seinen Zweck vollkommen erfüllt.