Kleinunternehmerregelung bei Onlyfans in Anspruch nehmen?
Da Onlyfans die MwtSt schon selbst abführt (VAT in den 20% des Ertrages die an Onlyfans gehen schon enthalten, bzw steht auf der Website, dass sie sich selbst bei EU-Inländer um die VAT kümmern https://onlyfans.com/help/3/120/129), wie würde das dann bei der Steuererklärung aussehen? Kann ich mir die 20/19% dann irgendwie "zurückholen" (vorausgesetzt Umsatz=Einkommen) ? LG und danke im Voraus.
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