Wie Anlage KAP bei fehlenden Steuerbescheinigungen ausfüllen?
Ich hab eine Frage zur Anlage KAP bei der Einkommensteuererklärung. Da ich Kapitalerträge ohne Freistellungsauftrag erzielt habe, möchte ich durch die Anlage KAP die Kapitalertragssteuer zurück bekommen.
Leider fehlt mir für die vergangenen Jahre die Steuerbescheinigung einer Bank. Betragsmäßig spiel es eigentlich keine große Rolle, da dort nicht viel angefallen ist und auch kein Freistellungsauftrag vorgelegen hat. Die Bescheide könnte ich nur noch mit viel Aufwand beschaffen.
Darf ich die Anlage KAP so ausfüllen, dass ich nur die Summe der mir vorliegenden Bescheinigungen berücksichtige? Dies wäre in diesem Fall eh zugunsten des Finanzamts.
3 Antworten
Banken, die dem deutschen Investmentsteuergesetz und Einkommensteuergesetz folgend Abgeltungssteuer berechnen und abziehen, erstellen Dir nicht nur eine Jahressteuerbescheinigung (auch wenn Du diese jetzt vielleicht nicht mehr vorliegen hast), sondern melden diese auch an das Bundeszentralamt für Steuern.
Du kannst die Belege über Elster dann herunterladen ("vorausgefüllte Steuererklärung") und in die Einkommensteuererklärung aufnehmen. Das BZSt kennt also schon die Kapitalerträge und die darauf ggf. in Anspruch genommenen Freistellungsaufträge.
Einzig ausländische Banken, die keine Freistellungsaufträge ermöglichen und auch keine Abgeltungssteuer von sich aus abführen, werden das nicht tun und Du hast selbst die Aufgabe, die Daten manuell aus Bankbescheinigungen zusammenzutragen und einzufüllen.
Abgesehen davon kann Dir jede deutsche Bank Jahressteuerbescheinigungen bis zu 10 Jahren zurück auch nachträglich nochmals ausstellen.
Ich sehe bei den Bescheinigungen in Elster leider nur in Anspruch genommene Freistellungsaufträge. Die Jahressteuerbescheinigungen werden darüber hinaus scheinbar nicht automatisch übermittelt.
Mir ist auch prinzipiell klar, dass ich 10 Jahre lang die Bescheinigungen nachfordern kann, aber das würde ich gerne vermeiden wenn die bei der Bank angefallen Kapitalertragssteuern sind kaum höher sind als das Briefporto ...
Setze einfach auf dem Antragsformular noch ein Kreuzchen bei "Günstigerprüfung" und fülle das restliche Formular mit Deinen Daten aus. Normalerweise werden die Bankdaten auch eletronisch direckt an Dein FA übermittelt.
Hast Du über Elster beantragt, dass Du die bereits elektronisch übermittelten Daten abrufen kannst?
Das erfolgt nicht automatisch, Du musst das beantragen.
Und wenn Du das beantragt hast, kannst Du diese Daten in die jeweilige Steuererklärung einfügen lassen! Ersparst dir die Arbeit alles händisch einfügen zu müssen!
Hab ich, es funktioniert leider nicht für Kapitalerträge. Siehe auch https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/belegabruf_(privatpersonen)
Das glaube ich allerdings nicht.
Das BZSt kennt nur die Freistellungsaufträge, aber weder die tatsächlichen Kapitalerträge noch die darauf einbehaltenen Steuern.