Wie Vermietung in der Steuererklärung angeben bei einer Eigentümergemeinschaft?
Hallo Zusammen!
Mein Partner und ich sind nicht verheiratet, wir haben zusammen eine Immobilie zur Vermietung erworben. Die Fertigstellung und offizielle Übergabe der ETW war in 2022, demnach spielen AfA und Mieteinnahmen erst im Steuerjahr 2022 eine Rolle.
Allerdings sind bereits in 2021 im Rahmen der Baufinanzierung Kosten angefallen, die wir in 2021 als vorab entstandene (sofort abzugsfähige) Werbungskosten steuerlich geltend machen möchten.
Da wir beide als Ledige ja getrennte EkSt-Erklärungen erstellen, müssen wir jedoch als Grundstücksgemeinschaft eine „Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung“ (mit Anlage V&V) abgeben, um die aus der Vermietung resultierenden Verluste oder Gewinne gemäß unserer jeweiligen Anteile (50/50) geltend machen zu können.
Meine Frage nun: Muss das „Ergebnis“ dieser Feststellung (Betrag X) dann jeder von uns einfach zu 50% in seine eigene EKSt-Erklärung übernehmen und wo genau wäre der Betrag dort anzugeben?
Vermutlich in der Anlage V&V, aber wie ist dann ersichtlich, dass es sich um einen anteiligen Betrag aus einer Grundstücksgemeinschaft handelt?
Vielen Dank für Euren Rat!
LG Sabine
Noch eine ergänzende Frage:
Für die Grundschuldbestellung/eintragung haben wir vom Grundbuchamt eine gemeinsame Rechnung („..für den Ausgleich untereinander sorgen Sie bitte selbst..“), vom Notar jedoch hat jeder eine eigene Rechnung über 50% erhalten.
Wo setze ich diese als Werbungskosten an?
a) Alle Beträge komplett in der Feststellungserklärung?
b) Die gemeinsame Rechnung (Grundbuch) in der Feststellungserklärung und die Notarrechnungen jeder selbst in der eigenen EkSt-Erklärung?
Ganz korrekt wäre vermutlich b) da wir aber alles zu gleichen Teilen vom Gemeinschaftskonto bezahlt haben und auch sonst jede Einnahme/Ausgabe betreffend dieser Immobilie zu 50/50 aufgeteilt ist, könnte ich die Notarrechnungen nicht auch mit in der Feststellungserklärung angeben? Oder wo liegt nachher der Unterschied?
Vielen Dank Euch!
1 Antwort
Ich kenne diese Anlage V&V nicht.
Es gibt die Anlage V. Dort kann man auch Bruchteile deutlich machen. Ich würde Euch als Bruchteilsgemeinschaft bezeichnen, da könnt Ihr in Zeile 10 und 12 Eure Anteile eintragen.