Gewerbe abgemeldet. Das Auto muss ich verkaufen?

2 Antworten

Du kannst es im Rahmen der Aufgabebilanz in das Privatvermögen entnehmen - aber natürlich auch zum aktuellen Wert, um die Versteuerung der Differenz zwischen Verkehrs- und Buchwert (also nicht des Verkaufserlöses, es sei denn, das Fahrzeug ist schon vollständig abgeschrieben) kommst Du nicht herum.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

FinanzGewerbe 
Beitragsersteller
 28.11.2022, 15:40

Was ist denn "Buchwert"? Also bedeutet das z.B. ich habe das Auto für 12 Tausend gekauft, aber jetzt kostet das 8 Tausend Euro. Nun habe ich mein Gewerbe aufgelöst. Muss ich diese 8 Tausend Euro als Betriebseinnahme eintragen und die 8 Tausend euro versteuern?

Eifelia  28.11.2022, 16:10
@FinanzGewerbe

Buchwert = Anschaffungskosten minus Abschreibung

Du hast das Auto für 12.000 gekauft, aber Du kannst doch nicht die ganzen 12.000 € im Jahr der Anschaffung als BEtriebsausgabe buchen - das Auto muss doch abgeschrieben werden auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

Wenn Du das nicht weißt (das ist nun wirklich Basiswissen für einen Unternehmer) - solltest Du für die Aufgabebilanz einen Steuerberater hinzuziehen.

senior1  28.11.2022, 22:25
@Eifelia

Bei einer Betriebsaufgabe können Sie einmalig einen Freibetrag in Höhe von 45.000 € steuerlich geltend machen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe das 55. Lebensjahr vollendet haben oder berufsunfähig sind. Übersteigt Ihr Aufgabegewinn 136.000 €, mindert sich der Freibetrag.

Eifelia  28.11.2022, 22:30
@senior1

Ich habe Deinen Text "Über 55 Jahre?" auf das davor stehende "Abschreibung?" bezogen.

Du wolltest aber offenbar von FS wissen, ob er/sie über 55 ist, Missverständnis.

Du musst ja eine Aufgabebilanz machen.

Dabei werden alle Gegenstände, die Du ins Privatvermögen übernimmst, mit dem Tageswert bewertet.

Für die Differenz zum Buchwert entstehen dabei Gewinne (Aufgabegewinn) der zu 45.000,- Euro steuerfrei ist, wenn Du 55, oder älter bist.

Leider schreibst DU nichts zu Deinem Betrieb (Kleinunternehmer, oder Regelbesteuerer), dadurch kann man nicht mehr sagen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung