Gewerbe abgemeldet. Das Auto muss ich verkaufen?
Hi an Alle,
Ich habe mein Gewerbe nach einem Jahr aufgelöst und möchte nun wissen, ob ich mein Auto auch verkaufen muss? Ich möchte aber das Auto privat nutzen. Muss ich dann nun den vollen Verkaufspreis des Autos versteuern?
2 Antworten
Du kannst es im Rahmen der Aufgabebilanz in das Privatvermögen entnehmen - aber natürlich auch zum aktuellen Wert, um die Versteuerung der Differenz zwischen Verkehrs- und Buchwert (also nicht des Verkaufserlöses, es sei denn, das Fahrzeug ist schon vollständig abgeschrieben) kommst Du nicht herum.
Buchwert = Anschaffungskosten minus Abschreibung
Du hast das Auto für 12.000 gekauft, aber Du kannst doch nicht die ganzen 12.000 € im Jahr der Anschaffung als BEtriebsausgabe buchen - das Auto muss doch abgeschrieben werden auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
Wenn Du das nicht weißt (das ist nun wirklich Basiswissen für einen Unternehmer) - solltest Du für die Aufgabebilanz einen Steuerberater hinzuziehen.
Bei einer Betriebsaufgabe können Sie einmalig einen Freibetrag in Höhe von 45.000 € steuerlich geltend machen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe das 55. Lebensjahr vollendet haben oder berufsunfähig sind. Übersteigt Ihr Aufgabegewinn 136.000 €, mindert sich der Freibetrag.
Du musst ja eine Aufgabebilanz machen.
Dabei werden alle Gegenstände, die Du ins Privatvermögen übernimmst, mit dem Tageswert bewertet.
Für die Differenz zum Buchwert entstehen dabei Gewinne (Aufgabegewinn) der zu 45.000,- Euro steuerfrei ist, wenn Du 55, oder älter bist.
Leider schreibst DU nichts zu Deinem Betrieb (Kleinunternehmer, oder Regelbesteuerer), dadurch kann man nicht mehr sagen.
Was ist denn "Buchwert"? Also bedeutet das z.B. ich habe das Auto für 12 Tausend gekauft, aber jetzt kostet das 8 Tausend Euro. Nun habe ich mein Gewerbe aufgelöst. Muss ich diese 8 Tausend Euro als Betriebseinnahme eintragen und die 8 Tausend euro versteuern?