Selbständiger Schüler mit Nebenjob?
Hey Leute meine Frage bezieht sich darauf wie hoch meine Barentnahme sein darf wenn ich als Selbstständiger Schüler ein 450€ Minijobs ausführe, da es ja eine Einkommensgrenze von 470€ bei den GKV gibt. Darf ich mir nur 20€ auszahlen? Mache mein Gewebe im Nebenerwerb.
3 Antworten
Ich interpretiere mal frei drauflos:
- Du bist in irgendeiner Weise gewerblich tätig.
- Du hast einen Minijob oder willst einen Minijob ausüben, in dem Du 450 € monatlich verdienst.
-Du gehst davon aus, dass die Höhe Deiner Entnahmen aus dem Unternehmen etwas der Einkunftsgrenze zu tun hat.
Soweit korrekt?
Zum dritten Punkt: das ist falsch. Es kommt in keinster Weise darauf an, wieviel Du entnimmst, sondern darauf, wie viel Gewinn Du machst.
Um die Einkommensgrenze für die Familienversicherung nicht zu reißen, darfst Du also nicht mehr als 240 € Gewinn machen (vorausgesetzt, Minijob und Gewerbe bestehen im gesamten Jahr). Ob Du 100 oder 500 € aus dem Gewerbebetrieb entnimmst, ist völlig egal.
Minijob und Gewerbe sind zwei völlig unterschiedliche Schuhe! Das eine ist abhängig beschäftigt, das andere selbständig. Was genau davon bist du denn jetzt? Da geht einiges sehr durcheinander bei dir!
Ich habe derzeit noch ein Minijob und habe vor kurzem ein Gewerbe angemeldet. Hoffe das Klärt das Missverständnis falls nicht gerne nachfragen.
Wenn du dich wirklich selbständig machen willst, also ein Gewerbe anmelden möchtest, gibt es gerade bei Minderjährigen gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu habe ich auf meiner Webseite ausführlich berichtet:
Davon musst du allerdings die Tätigkeit im Nebenjob abgrenzen, wenn du also als Angestellter auf Geringverdienerbasis arbeiten möchtest. Das ist etwas ganz anderes und hat mit der Selbstständigkeit im Nebengewerbe gar nichts zu tun. Weitere Infos dazu findest du auf der Webseite der Minijobzentrale.