Freie Mitarbeit und Kapitalerträge in Steuererklärung angeben?
Hallo,
ich habe als Student im Jahr 2021 meine Masterarbeit in einem Großunternehmen geschrieben. Dabei war ich als freier Mitarbeiter beschäftigt. Laut Vertrag: "Die Versteuerung sämtlicher von der Firma an Sie zu leistende Zahlungen obliegt Ihnen.". Es gingen also 700€ pro Monat für 6 Monate ein, also 4200€ ingesamt.
Zusätzlich habe ich noch Kapitalerträge i.H.v. ca. 350€, die ich mir gerne zurückholen würde, da ich insegamt unter dem Grundsteuerfreibetrag bin.
Sonstige Einkünfte hatte ich keine.
Muss ich in der Steuererklärung nun meine Tätigkeit als freier Mitarbeiter angeben? Wenn ja, wie? Wenn ich das ganze über smartsteuer eingebe, wird von mir stets Steuernummer verlangt. Allerdings habe ich die selbstständige Tätigkeit auf Rat meiner Kollegen nie angemeldet. War das ein Fehler?
Vielen Dank für die Unterstützung.
Mario Schiefer
1 Antwort
"Muss ich in der Steuererklärung nun meine Tätigkeit als freier Mitarbeiter angeben?"
Selbstverständlich musst Du das.
"Wenn ja, wie?"
Du musst den Gewinn mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, die Anlage EÜR elektronisch übermitteln und den Gewinn in die Anlage G oder S eintragen, je nachdem, ob es sich um eine gewerbliche oder selbständige (vulgo: freiberufliche) Tätigkeit handelte.
Die Kapitalerträge zurückholen? Die hast Du doch schon bekommen, wurde da Steuer einbehalten, die Du Dir zurückholen willst?
Da Du nicht schreibst, was Inhalt der Tätigkeit war, kann ich zur Frage gewerblich/selbständig nichts beitragen, außer, dass es nicht davon abhängt, wie man es nennt, sondern davon, was man tut.
Doch, Du hättest innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch übermitteln müssen, aber deshalb wird Dir niemand den Kopf abreißen.
Was die "Gewerbesteuernummer" angeht: selbst wenn es eine gewerbliche Tätigkeit war, wärst Du wegen des Freibetrags nicht gewerbesteuerpflichtig.
Bei der Tätigkeit ging es schlichtweg um die Erstellung einer Abschlussarbeit. Ich habe eine Fragestellung des Unternehmens unter Betreuung der Uni und des Unternehmens erarbeitet. Das ganze war komplett Remote über einen virtuellen Rechner des Unternehmens. Dafür gab es die Aufwandsentschädigung.
Alles klar. Habe mich damals an einen bekannten Steuerberater gewandt und der hatte gemeint Steuererklärung sei ausreichend. So kann man sich irren.
Vielen dank für die Auskünfte.
Sprich es wurde ein halb theoretisch halb praktisches Thema im Bereich des maschinellen Lernens erarbeitet. Die entstandene Abschlussarbeit wurde dann Unternehmensintern veröffentlicht.
Okay, dann handelt es sich also um eine selbstständige Tätigkeit, für die Anlage S gelten sollte.
Heißt das, ich hätte hierfür auch nichts beim Finanzamt im Voraus anmelden müssen, sondern die Steuererklärung ist ausreichend?
Entsprechend sollte ich dann auch keine Gewerbesteuernummer benötige?
Bezüglich der EÜR noch: Da ich insgesamt unter dem Grundfreibetrag bin, habe ich doch hier keine Vorteile Ausgaben anzugeben? Ob am Ende ein Überschuss von 4200€ da steht oder 3500€ macht meiner Einschätzung nach kein Unterschied, da ich unter dem Grundfreibetrag bin und deshalb sowieso keine Steuern diesezüglich zurückfordern kann?
Genau, ich lag mit meinen Kapitalerträgen über dem Freistellungsauftrag, weshalb ich die "zu viel" gezahlte Kapitalerträge mir über die Steuererklärung zurückholen möchte (da ich insgesamt mit meinen Einkünften unter dem Grundsteuerfreibetrag bin).
Danke für deine Hilfe!