Twitch-Auszahlung nachträglich versteuern?
Hallo zusammen,
ich habe vor circa 1 1/2 aus Spaß mit dem Streamen von Games auf Twitch angefangen.
Irgendwann hatte ich auch die nötigen Bedingungen um Affiliate zu werden und kann somit Abo's erhalten.
Das Thema war im Internet damals ziemlich ungenau beschrieben, deshalb verlasste ich mich auf die Aussagen von anderen Streamern, wie sie das Ganze durchführen.
Diese meinten, da es ja nur Spenden sind, muss man das nicht versteuern, das ist wie bei einem Obdachlosen (ziemlich blöder vergleich, aber so unrecht hatten sie gar nicht)
Mittlerweile habe ich circa 4 Twitchauszahlungen je ~95-130€ erhalten, also sprich keine 500€.
Da ich aber legal unterwegs sein möchte und keinerlei Probleme mit dem Finanzamt oder sonst wem haben möchte, wollte ich fragen, ob ich das Ganze nachträglich versteuern kann?
Meine erste Auszahlung war am 14.11.2020, die anderen waren am 16.04.2021, 15.06.2021 und am 15.06.2022.
Muss ich bei so einem Betrag mit einer hohen Strafe rechnen?
Danke im Voraus.
4 Antworten
§46 EStG sorgt dafür, dass grundsätzlich bei bis zu 410 EUR Einkünften pro Kalenderjahr keine Besteuerung erfolgt, auch wenn Du einen Hauptberuf hast, der der gewöhnlichen Versteuerung unterliegt.
Da sich die Zahlungen über drei Kalenderjahre erstrecken, gehe ich davon aus, dass Du in jedem Jahr unter dieser Grenze liegst. Mit anderen Worten: keine Besteuerung, keine Strafe.
Solltest Du dies in einer Form betreiben, die zu deutlich mehr Einkünften führen wird und eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht erkennen läßt, dann solltest Du über den ELSTER Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein Gewerbe anmelden. Der wichtige Punkt dabei: Du kannst so Betriebsausgaben (z.B. Internetkosten, PC, Fachliteratur, themenbezogene Ausgaben) von Deinen Einkünften abziehen und versteuert wird nur der Gewinn. Streamst Du beispielsweise zu Events, Restaurants oder Reisezielen, können den Einnahmen durchaus deutliche Ausgaben gegenüberstehen.
Der Gewinn des Gewerbes wird dann Deinen sonstigen Einkünften (sofern vorhanden) zugerechnet und versteuert.
Achtung: solltest Du minderjährig sein, bedarf die Einrichtung des Gewerbes der Zustimmung des Familiengerichts. Das geht aufgrund Deiner nicht unbeschränkten Geschäftsfähigkeit nicht so einfach.
Die 230€ sind steuerrechtlich nicht der Gewinn. Wie Gandalf94305 bereits sagt, musst du diesem Betrag zunächst deine Ausgaben die iVm den Einnahmen stehen gegenüberstellen. Das heißt die AfA für sämtliche Gegenstände ( Tisch, Stuhl usw.) , den PC und den Zubehör. Deine Internet und Stromkosten usw. Ich vermute in der Summe bist du sogar im Minus.
Um ganz sicher zufahren, kannst du ein Gewerbe anmelden (Kleinunternehmerregelung prüfen bzw. optieren) und dann alle deine Betriebseinnahmen mit den Betriebsausgaben in der Anlage G sorgfältig angeben. Du wirst dann durch das FA zwecks Liebhaberei überwacht und es kann sein, dass dein Totalgewinn am Ende negativ ausfällt. So wird bei dir Liebhaberei festgestellt und du brauchst nichts mehr angeben.
Das was du jetzt schon eingenommen hast ist der Höhe nach nicht relevant.
Zur Beurteilung der Notwendigkeit einer Besteuerung ist nur die Einnahme relevant, denn wenn es ein Hobby ist, dann gibt es keinen Betrieb, d.h. auch keine Betriebsausgaben gegenzurechnen. Also ist die erste Frage, ob die Einnahmen pro Kalenderjahr unter den 410 EUR liegen. Dies ist der Fall.
Zur Beurteilung der nachhaltigen Gewinnerzeilungsabsicht und der erforderlichen Besteuerung des Ergebnisses eines Gewerbes wäre der Gewinn relevant, d.h. Erlöse abzüglich Betriebsausgaben. Diesen Game Level hat der Fragesteller aber noch nicht erreicht.
Ich geh davon aus dass das Finanzamt da die Augen zudrückt.
Solltest Du keine anderen Einkünfte haben, dann fällt bis ca. 9.000 Euro Gewinn (also Einnahmen minus Ausgaben) keine Steuer an. Aber mitteilen musst Du das dem Finanzamt auf alle Fälle, und auch Steuererklärungen abgeben.
Wenn Du noch nicht auf elster.de registriert bist, dann kannst Du das jetzt nachholen. Dort füllst Du dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Die Steuererklärungen 2020 solltest Du dann bald einreichen, und die für 2021 bis Ende Oktober.
Hängt auch von den sonstigen Einkünften ab. Freibetrag 400€/jahr.
Strafe gibt es nur, wenn Du Steuern hinterziehst,
Hast Du noch andere Einkünfte?
Hi, danke dir für die positiven und ausführlichen Nachrichten.
Dann bin ich ja schon mal froh, dass ich nicht über die Grenze gekommen bin. Im höchsten Kalendarjahr waren es 230 Euro, also nicht annähernd dran.
Muss ich diesen Zusatzgewinn irgendwo angeben? (Steuererklärung?)
Und minderjährig bin ich (leider) nicht mehr. In diesem Falle bin ich aber froh darum! :D