Guten Morgen und ein frohes neues Jahr!

meine Frage bezieht sich auf, ob die bestandskräftigen Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2020/2021 ändern muss, da die Erwerbsminderungsrente rückwirkend genehmigt wurde.

Von Anfang 2020 bis Mitte 2021 wurde Krankengeld bezogen. Nach dem Krankengeld wurde anschließend ALG1 für 12 Monate bezogen. Bei Genehmigung der Erwebsminderrungsrente wurde mitgeteilt, dass nach der Reha in Juni 2020 der Rehaantrag gleichzeitig als Rentenantrag gilt. Die Erwerbsminderungsrente wurde in August 2022 rückwirkend auf Juli 2020 zurückdatiert.

Die rückwirkend erhalte Rente wurde mit den o.g. Leistungsträgern (Krankengeld und ALG1 gegengerechnet ) so das ich kein Restsumme aus der Rente erhalten habe.

Wie ist nun mit der Steuererklärungen für die Jahre 2020/21 die bereits abgegeben worden sind umzugehen? Die DRV meldet wohl an das Finanzamt, dass Rentenzahlungen gezahlt wurden sind. Aber es wurde ja nicht doppelt bezahlt, also Rente und Krankengeld/Arbeitslosengeld gleichzeitig.

Müssen die SteuerErklärungen für 20/21 überarbeitet werden oder wie überhaupt geht man mit dieser Angelegenheit um.

vielen Dank im Voraus