Honorarnote von Steuerberater weit überhöht?

6 Antworten

Hallo Ence,

Wenn Du ein Einzelunternehmen hattest, sind 480 EUR für ein Jahresabschluss wirklich in Ordnung... 🙏

  • es müssen alle Belege des Jahres gebucht werden
  • EÜR ans Finanzamt senden
  • Umsatzsteuererklärung

Bei einer kleinen GmbH kostet ein Jahresabschluss ca. 2500 EUR pro Jahr.

Steuerberatter sind gehalten die "Mittelgebühr" abzurechnen. bei Einkommensteeurerklärungen ist 3,5/10 und bei Einkommen 0,- die Mindestsumme von 8.000,- Euro. 48,50 * 3,5 = 169,75 Euro pro Jahr, ohne die Berechnung der Einkünfte (Anlage EÜR).

Du redest von Gewinn, also Gewerbebetrieb? Oder zumindestfreier Beruf. Da käme zumindest noch 2 mal die Umsatzsteuererklärung dazu, auch Mindestwert 8.000,- Euro, Mittelgebühr aber 4,5/10 218,25.

Ich will damit nicht sagen, dass die Rechnung von mir, Wurzlsepp, Eifelia, oider den anderen Beratern, die hier sind, ebenso aussehen würde, aber ganz einfach sage ich, sie ist auf jeden Fall nicht jnur im üblichen Bereich, und auf keinen Fall an der Obergrenze des zulässigen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Schmunzel - was erwartest Du jetzt ...... dass Dir ein Steuerberater bei einem Minus im Geschäftsjahr noch etwas "auszahlt"?

Ein Steuerberater rechnet nach StBVV ab.

Steuerberater müssen gemäß der StBVV abrechnen. Die Gegenstandswerte haben dabei regelmäßig nichts mit den erzielten Gewinnen zu tun, sondern mit (bei EÜR) dem höheren Wert aus Einnahmen oder Ausgaben.

Wenn es nach Gewinnen ginge - soll der Steuerberater dann bei Verlusten gratis arbeiten?

Du schreibst nicht, was alles beauftragt war - aber z.B.für Buchführung, Gewinnermittlung, Einkommensteuererklärung (ggf mit weiteren Anlagen), Umsatz- und Gewerbesteuererklärung sind 480 €/Jahr zunächst mal nicht "weit überhöht". Eine Rolle spielt natürlich auch, wie die Unterlagen vorbereitet waren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Andri123  07.04.2024, 19:08

Ist es nicht sogar so, dass der Steuerberater nicht unter den Sätzen aus dem StBVV abrechnen darf? Er kann dann aber zwischen 1/10 und 10/10 entscheiden.

Das ist geregelt in der StBVV bzw. in den anliegenden Tabellen.

Darauf wird in der Kostennote doch auch bestimmt Bezug genommen.