Verlustvortrag erst in einem späteren Jahr geltend machen?
Hallo,
ich habe Oktober 2021 mein Masterstudium beendet und im Dezember 2021 einen Job angefangen. Aus den letzten Studienjahren kann ich einen Verlust von ca. 5000 € vortragen (habe ich bislang noch nicht gemacht, soweit ich weiß geht das ja bis zu 7 Jahre rückwirkend).
Da ich erst ab Dezember 2021 ein Einkommen habe, liegen meine positiven Einkünfte für das Jahr 2021 unter dem Grundfreibetrag. Wenn ich jetzt also meine Verluste aus dem Studium vortrage, würden diese vermutlich verpuffen.
Kann ich stattdessen die Verluste aus meinem Studium erst im nächsten Jahr, also mit der Steuererklärung von 2022 vortragen, sodass diese dann von meinem vollen Jahresgehalt von 2022 abgezogen werden und somit auch tatsächlich einen Steuervorteil hätten?
Oder wird der Verlust dann auch im Nachhinein für das Jahr 2021 angerechnet, wo ich zum ersten Mal ein Einkommen hatte? Dann würden meine Verluste ja so oder so verpuffen, sodass ich mir den Verlustvortrag sparen kann, oder?
Vielen Dank für die Hilfe!
2 Antworten
Nein, kannst Du nicht.
Wenn ein Verlustvortrag festgestellt wurde, besteht Steuererklärungspflicht für die Folgejahre bis er aufgebraucht ist. Es kommt recht häufig vor, daß solche Verlustvorträge aus der Studienzeit ganz oder teilweise wirkungslos verpuffen, und insbesondere dann, wenn man die erste Stelle zum Ende eines Jahres antritt - also genau Deine Situation.
Allerdings, wenn man als Berufsanfänger im Dezember 2021 vielleicht nur 3.500,-€ brutto verdient hat, bliebe ja schon etwas übrig vom Verlustvortrag i.H.v. 5.000. Der Rest wird dann auf 2022 vorgetragen.
Wobei ja wohl nur Einkünfte abgezogen werden, oder Einnahmen (also der Bruttolohn)?
Nein, der Verlustvortrag wird immer ins Folgejahr übertragen und man muss für jedes Jahr eine Erklärung abgeben.
Es ist sehr häufig so, dass der Verlustvortrag einfach verpufft.
Die Arbeit mit den Steuererklärungen kannst Du Dir sparen.