Neue oder alte Steuernummer?
Ich war bis Dezember 2021 sozialversicherungspflichtig angestellt. Seit Januar 2022 bin ich Selbstständig und habe vom FA eine neue Steuernummer erhalten.
Soll ich jetzt für die Steuererklärung für 2021 die alte oder die neue Steuernummer verwenden? Im FA Brief steht dass die neue Nummer von nun an für:
- Umsatzsteuer
- Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG
verwendet werden muss. Dort steht allerdings nichts über die (Lohn-) Steuererklärung.
1 Antwort
Es gibt für dich keine Lohnsteuererklärung, das nennt sich Einkommensteuererklärung. Für die gilt die "alte" Nummer. Nur UStE und EÜR sind unter der "neuen" Nummer zu übermitteln. So, wie es halt auf dem Schreiben steht.
Sry, ich meinte die Einkommensteuererklärung. Für die Vorjahre in denen ich nicht Selbstständig war. Im schreiben stand halt eben auch dass ich die alte Nummer "von nun an nicht mehr benutzen" darf.
Nun, wenn er Arbeitgeber ist, macht er auch eine Lohnsteuererklärung in Form einer Lohnsteueranmeldung.