Richten sich die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (Krypto Gewinne) nach dem aktuellen persönlichen Einkommenssteuersatz oder nach dem Steuersatz, der die Gewinne mit einbezieht?
Beispiel: A verdient 30.000€ im Jahr und hat demnach einen privaten Steuerdatz von ca. 20%. A realisierte Gewinne aus dem Handel von Kryptowährungen innerhalb der Haltefrist in Höhe von 100.000€. Muss A jetzt diese 100.000€ mit seinen aktuellen 20% versteuern oder gilt der Steuersatz für 130.000€ (Gewinne + Einkommen für das Jahr) in Höhe von ca. 50% (Höchststeuersatz)?
Vielen Dank