Fahrtkosten Kleinunternehmer nachweisen?
Hallo zusammen,
ich bin im ersten Jahr meiner Selbstständigkeit und sitze gerade an meiner Steuererklärung. Ich habe fleißig meine Fahrten zu den Kundenshootings, Location Scoutings usw. nachgehalten.
Ich habe folgende Aspekte in meine Excel Tabelle eingetragen:
- Kunde
- Adresse des Shootings
- Tag des Shootings
- gefahrene Kilometer
Wird das so Probleme beim Finanzamt geben, da ich die Uhrzeiten, Start- & Endkilometer nicht eingetragen habe? Mein Auto habe ich Anfang des Jahres verkauft, kann also die Endkilometer des Fahrzeuges nicht mehr nachhalten.
Ich würde diese auch gerne in Lexoffice eintragen, hierzu muss ich aber wohl eine Reisekostenabrechnung erstellen. Stimmt das so?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
4 Antworten
Ich trage immer nur den Betrag in die EÜR ein, Zeile 84, Summe der km x 30 Cent. Wie das bei lexoffice geht, weiss ich nicht.
Meine eigene Liste über die Fahrten bekommt das FA gar nicht, wurde auch noch nie nachgefragt.
Für die Fahrten (Kilometergeld) brauchst Du Datum, Fahrtziel, Kilometer, besuchte Person, bzw. den sonstigen Grund für die Fahrt.
Wenn Du zusätzlich die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand geltend machen willst, natürlich auch Zeit zu der Du abgefahren bist und die Rückkehrzeit.
Da mit der Reisetätigkeit wahrscheinlich auch eine Vergütung für die eigentlich Arbeit einhergeht, dürfte das kein Problem sein. Du brauchst dafür nicht ein Fahrtenbuch (das dient nur zum Nachweis der Nutzung eines Fahrzeugs, das gemischt privat und dienstlich verwendet wird), sondern einen Nachweis über das Stattfinden des Termins, seine Dauer und den Ort. Idealerweise hast Du für jeden Kundentermin eine Rechnung erstellt. Das ist die Einnahmeseite. Dazu gibt es die Kostenseite, d.h. gefahrene Kilometer, Verpflegungspauschalen, sonstige Reisekosten. Ggf. haben Kunden Dir ja auch die Anfahrt bezahlt oder ist das immer in Deinem Tages-/Stundensatz enthalten?
Die Entfernung zwischen Deinem Office und dem Kundenstandort ist nachweisbar und als Basis für die Berechnung der ansetzbaren Kosten zu verwenden. Ebenso dürfte die Dauer des Termins auf der Rechnung ausgewiesen sein, d.h. die Anwendbarkeit einer Verpflegungspauschale ist damit auch begründbar.
Wenn das geprüft wird, geht das so nicht durch!
Es gibt da ganz klare Vorgaben seitens FA, was aufzuführen ist.
Mitunter auch die Privatfahrten, damit man das Verhältnis gewerblich/privat errechnen kann.
Sorry, warum fragt man das nicht vorher hier oder über Google!?!
Bei Haufe gibt es nicht nur den Artikel über das Fahrtenbuch.
Ja, aber: Um eine Firmenwagenüberlassung geht es hier nicht, und vermutlich auch nicht um ein Fahrzeug im Betriebsvermögen, sondern um die betriebliche Nutzung eines Privatfahrzeugs mit dem Pauschbetrag von 0,30 €/km - dafür muss man kein qualifiziertes Fahrtenbuch führen.