Minijob und Honorartätigkeit Studentin?
Ich würde gerne bald einen Minjob anfangen und noch eine Honorartätigkeit an einer Schule.
Bei den Stunden würde ich aufpassen dass ich nicht mehr als 20 Stunden arbeite und aus der Familienversicherung bin ich ja auch raus.
Ich würde bei der Honorartätigkeit allerdings mehr als 520 verdienen nähmlich zwischen 620-700.
Was muss ich jetzt beachten fallen jetzt Steuern an und wie sieht es aus mit der Rentenversicherung ?
So ich habe mal bei der Deutschen Rentenversicherung angerufen und beide Damen meinten, dass ein Minijob keine Auswirkungen auf die Honorartätigkeit hat.
Man darf als Honorarkraft bis zu 520€ verdienen ohne in die Rentenversicherung einzuzahlen und darf gleichzeitig auch einen Minijob und kurzfristige Beschäftigung ausüben. Die Honorartätigkeit ist unabhängig und wird nicht mit dem Minijob verrechnet.
1 Antwort
Ich würde bei der Honorartätigkeit allerdings mehr als 520 verdienen nähmlich zwischen 620-700.
Das ist bei einer Honorartätigkeit völlig un erheblich, denn die 520,- Euro Grenze ist nur beim Minijob von Bedeutung, aber eine Honorartätigkeit ist eine selbständige Tätigkeit, deren Gewinn immer persönlich versteuert werden muss.
Aber 700,- Euro im Monat sind völlig ohne Bedeutung in Sachen Steuer, denn der jährliche Grundfreibetrag allein beträgt ja schon über 10.000,- Euro.
Rentenversicherung fällt aus meiner Sicht für diese selbständige Tätigkeit nicht an.