Minijob und Honorartätigkeit Studentin?


05.10.2022, 13:32

So ich habe mal bei der Deutschen Rentenversicherung angerufen und beide Damen meinten, dass ein Minijob keine Auswirkungen auf die Honorartätigkeit hat.

Man darf als Honorarkraft bis zu 520€ verdienen ohne in die Rentenversicherung einzuzahlen und darf gleichzeitig auch einen Minijob und kurzfristige Beschäftigung ausüben. Die Honorartätigkeit ist unabhängig und wird nicht mit dem Minijob verrechnet.

1 Antwort

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Ich würde bei der Honorartätigkeit allerdings mehr als 520 verdienen nähmlich zwischen 620-700.

Das ist bei einer Honorartätigkeit völlig un erheblich, denn die 520,- Euro Grenze ist nur beim Minijob von Bedeutung, aber eine Honorartätigkeit ist eine selbständige Tätigkeit, deren Gewinn immer persönlich versteuert werden muss.

Aber 700,- Euro im Monat sind völlig ohne Bedeutung in Sachen Steuer, denn der jährliche Grundfreibetrag allein beträgt ja schon über 10.000,- Euro.

Rentenversicherung fällt aus meiner Sicht für diese selbständige Tätigkeit nicht an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung