Minijob und Honorartätigkeit Studentin?
Ich würde gerne bald einen Minjob anfangen und noch eine Honorartätigkeit an einer Schule.
Bei den Stunden würde ich aufpassen dass ich nicht mehr als 20 Stunden arbeite und aus der Familienversicherung bin ich ja auch raus.
Ich würde bei der Honorartätigkeit allerdings mehr als 520 verdienen nähmlich zwischen 620-700.
Was muss ich jetzt beachten fallen jetzt Steuern an und wie sieht es aus mit der Rentenversicherung ?
So ich habe mal bei der Deutschen Rentenversicherung angerufen und beide Damen meinten, dass ein Minijob keine Auswirkungen auf die Honorartätigkeit hat.
Man darf als Honorarkraft bis zu 520€ verdienen ohne in die Rentenversicherung einzuzahlen und darf gleichzeitig auch einen Minijob und kurzfristige Beschäftigung ausüben. Die Honorartätigkeit ist unabhängig und wird nicht mit dem Minijob verrechnet.
1 Antwort
Ich würde bei der Honorartätigkeit allerdings mehr als 520 verdienen nähmlich zwischen 620-700.
Das ist bei einer Honorartätigkeit völlig un erheblich, denn die 520,- Euro Grenze ist nur beim Minijob von Bedeutung, aber eine Honorartätigkeit ist eine selbständige Tätigkeit, deren Gewinn immer persönlich versteuert werden muss.
Aber 700,- Euro im Monat sind völlig ohne Bedeutung in Sachen Steuer, denn der jährliche Grundfreibetrag allein beträgt ja schon über 10.000,- Euro.
Rentenversicherung fällt aus meiner Sicht für diese selbständige Tätigkeit nicht an.
Stimmt, es betrifft Dich:
Auch wenn die gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige nicht verpflichtend ist, sind manche Freiberufler sogar per Gesetz dazu verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Eine Versicherungspflicht gilt zum Beispiel für Bildungs- und Pflegeberufe. Lehrer, Coaches, Trainer oder andere Pädagogen sind vom Gesetzgeber her schutzbedürftig, da sie Wissen übermitteln und Fähigkeiten ausbilden. Krankenschwestern, Ergotherapeuten, Logopäden oder Hebammen sind ebenfalls versicherungspflichtig, weil sie überwiegend auf ärztliche Anordnung handeln und ebenfalls als schutzbedürftig gelten.
Wissen sie vielleicht, ab welchem monatlichen Einkommen man Rentenversicherungspflichtig ist ?
Ich hatte gerade ein Telefonat mot einer Dame von der Deutschen Rentenversicherung.
Es ist wohl so geregelt, dass der Minijob und die Honorartätigkeit unabhängig voneinander sind.
Man darf einen Minijob haben und bis zu 520€ als Honorarkraft verdienen ohne in die Rentenkasse einzuzahlen.
:)
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ich habe mal online gelesen, dass man angeblich ab einen bestimmten Einkommen durch eine Honorartätigkeit die Rentenversicherung zahlen muss, weil es sich bei der Schule auch wenn es nur Nachhilfe ist um eine “Lehrtätigkeit” handelt bei der man die Rentenversicherung zahlen muss.
Stimmt das oder betrifft mich das nicht ?