Internet und Stromkosten bei möbilierter all inklusive Wohnung steuerlich absetzbar?
Hallo,
wenn ich eine Wohnung mit einer Pauschalmiete vermiete, welche alle Kosten beeinhaltet, d.h Strom, Gas, Internet. Kann ich die Kosten komplett als Nebenkosten angeben?
4 Antworten
Hier mein Senf:
- Die auf die Wohnung entfallenen Betriebskosten sind selbstverständlich als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig.
- Zu den absetzbaren Kosten gehören alle Ausgaben, also auch AfA, Fremdkapitalzinsen, Versicherung, Grundsteuer, Müllabfuhr, Wasser/Abwasser Verwaltung, Instandsetzung und Instandhaltung etc.
- Bei einer Nettomiete (Pauschalmiete) kannst du nach Wohnfläche wichten.
- Bei einer Bruttokaltmiete mit Vorauszahlung und Abrechnung sind die Heizkosten zwingend nach HeizkostenV abzurechnen (Ausnahme: Einliegerwohnung).
- BK-Vorauszahlungen gehören steuerlich natürlich zu den Einnahmen.
- Eine Befristung des Mietvertrages muss begründet werden.
- Ein befristeter Mietvertrag kann vor Ablauf der Frist von keiner Partei vorzeitig gekündigt oder geändert werden.
- Zweckentfremdungsverbot beachten (sofern zutreffend)
Die Kosten, die auf die vermietete Wohnung entfallen? Ja. Allerdings ist so eine Warm-Pauschalmiete in Zeiten steigender Energiepreise nicht beliebig erhöhbar, stellt also ein Risiko für Dich dar.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
Alle Kosten die der Mieter mit seiner Warmmiete zahlt, sind auf Deiner Seite abzugsfähig.
Also wenn für ihn Internet und Strom enthalten sind, kannst Du es abziehen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Dein Gas, Strom und Wasserverbrauch sind keine Nebenkosten. Die musst der Mieter allein bezahlen und zählen nicht als steuerlich absetzbare Miet-Nebenkosten.
Ja, genau. Ich würde es ja belegbar machen. Z.b Internet Rechnungen und monatliche Stromkostenabrechnungen