Internet und Stromkosten bei möbilierter all inklusive Wohnung steuerlich absetzbar?

4 Antworten

Hier mein Senf:

  1. Die auf die Wohnung entfallenen Betriebskosten sind selbstverständlich als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig.
  2. Zu den absetzbaren Kosten gehören alle Ausgaben, also auch AfA, Fremdkapitalzinsen, Versicherung, Grundsteuer, Müllabfuhr, Wasser/Abwasser Verwaltung, Instandsetzung und Instandhaltung etc.
  3. Bei einer Nettomiete (Pauschalmiete) kannst du nach Wohnfläche wichten.
  4. Bei einer Bruttokaltmiete mit Vorauszahlung und Abrechnung sind die Heizkosten zwingend nach HeizkostenV abzurechnen (Ausnahme: Einliegerwohnung).
  5. BK-Vorauszahlungen gehören steuerlich natürlich zu den Einnahmen.
  6. Eine Befristung des Mietvertrages muss begründet werden.
  7. Ein befristeter Mietvertrag kann vor Ablauf der Frist von keiner Partei vorzeitig gekündigt oder geändert werden.
  8. Zweckentfremdungsverbot beachten (sofern zutreffend)

Die Kosten, die auf die vermietete Wohnung entfallen? Ja. Allerdings ist so eine Warm-Pauschalmiete in Zeiten steigender Energiepreise nicht beliebig erhöhbar, stellt also ein Risiko für Dich dar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Milk1234 
Beitragsersteller
 24.07.2022, 15:01

Ja, genau. Ich würde es ja belegbar machen. Z.b Internet Rechnungen und monatliche Stromkostenabrechnungen

Eifelia  24.07.2022, 15:03
@Milk1234

Das verstehe ich nicht. Monatliche Stromkostenabrechnungen?

Milk1234 
Beitragsersteller
 24.07.2022, 15:04
@Eifelia

Ich meine die monatlichen Abschläge sorry

Alle Kosten die der Mieter mit seiner Warmmiete zahlt, sind auf Deiner Seite abzugsfähig.

Also wenn für ihn Internet und Strom enthalten sind, kannst Du es abziehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dein Gas, Strom und Wasserverbrauch sind keine Nebenkosten. Die musst der Mieter allein bezahlen und zählen nicht als steuerlich absetzbare Miet-Nebenkosten.