Meine Mutter muss 600€ nachzahlen und wir verstehen nicht warum?

3 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt

Deine Mutter ist also in 2020 Witwe geworden.

Auch von der Witwenrente wird ja ein Anteil besteuert - und dieser Anteil wurde bei der Berechnung der Lohnsteuer nicht mit berücksichtigt. Das ist auch gar nicht möglich, die Lohnsteuer wird ja vom Arbeitgeber berechnet und dem ist die Höhe der Rente unbekannt (und nein, er kann sie auch nicht berücksichtigen, wenn man ihm die Höhe der Rente mitteilt).

Auch in den Folgejahren - wenn Deine Mutter nicht mehr in Steuerklasse III abgerechnet wird - wird es immer zu Nachzahlungen auf die Rente kommen (oder es werden gesonderte Vorauszahlungen dazu festgesetzt).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

JuliaK9595 
Beitragsersteller
 19.12.2022, 17:48

Okay also bedeutet das, dass diese Steuernachzahlung sich jetzt nur auf die Witwenrente bezieht und die wenige Lohnsteuer die sie auf ihren normalen Lohn bekommen hat da gar keine Relevanz hat?

Eifelia  19.12.2022, 17:51
@JuliaK9595

Die Steuernachzahlung bezieht sich auf die Summe der Einkünfte. Die Lohnsteuer (die sie nicht 'bekommen', sondern bezahlt hat) ist nichts weiter als eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.

Im Bescheid wird die Einkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen (bestehend aus Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit und sonstigen Einkünften = Rente) festgesetzt (einfach mal den Berechnungsteil lesen). Diese Einkommensteuer findest Du ganz am Anfang des Bescheids im Abrechnungsteil wieder - und da steht dann z.B. (stark vereinfacht)

Festgesetzte Steuer 780 €

Lohnsteuerabzug 180 €

noch zu zahlen 600 €

JuliaK9595 
Beitragsersteller
 19.12.2022, 17:57
@Eifelia

Ja das haben wir verstanden. Was wir nicht verstehen ist die Höhe von knapp 800€ Steuerlast, wenn sie doch so einen hohen Freibetrag hat.

Eifelia  19.12.2022, 17:58
@JuliaK9595

Rente 380 x 12 = 4.560 €
davon 80 % steuerpflichtiger Anteil = 3.648 €

davon 600 € = Grenzsteuersatz von 16,45 €

(im Ausgangsposting waren es jedenfalls noch 600 €)

Der 'Freibetrag' ist doch durch den Lohn bereits ausgeschöpft, alles, was sie darüber hinaus bekommt, ist steuerpflichtig.

JuliaK9595 
Beitragsersteller
 19.12.2022, 18:01
@Eifelia

Das verstehe ich leider nicht. Was ist ein Grenzsteuersatz?

Also im Bescheid steht dass sie eine Steuerlast von 887€ hat und 230€ davon bezahlt sind. Sie also noch ca 650€ nachzahlen muss.

JuliaK9595 
Beitragsersteller
 19.12.2022, 18:07
@Eifelia

In der Steuererklärung steht auch, dass der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte die als Berechnungsgrundlage für die Steuerlast dienen um 4.730€ gemindert wurde. Den Satz verstehen wir halt auch nicht, wenn es doch die Witwenrente ist, die jetzt im Nachhinein noch versteuert werden muss.

Eifelia  19.12.2022, 18:07
@JuliaK9595

was verstehst Du nicht? Deine Mutter hatte in 2021 einen Bruttoverdienst von 25.200 € PLUS 4.560 € Rente (bzw. vermutlich noch mehr, wenn die 380 € der Auszahlbetrag sind) - daraus resultiert ein zu versteuerndes Einkommen, welches höher ist als der ihr im Gnadensplitting zustehende Grundfreibetrag, also fällt Steuer an.

JuliaK9595 
Beitragsersteller
 19.12.2022, 18:10
@Eifelia

Okay, das verstehe ich. Was ist Gnadensplitting? Und wie hoch ist dann der ihr zustehende Grundfreibetrag, vllt haben wir da auch einfach eine falsche Info? Und wie können wir das künftig vermeiden?

Eifelia  19.12.2022, 18:11
@JuliaK9595

'In der Steuererklärung steht auch, dass der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte die als Berechnungsgrundlage für die Steuerlast dienen um 4.730€ gemindert wurde. Den Satz verstehen wir halt auch nicht, wenn es doch die Witwenrente ist, die jetzt im Nachhinein noch versteuert werden muss.'

Das steht mit Sicherheit nicht in der Erklärung, sondern im Bescheid. Und da steht, dass die Einkünfte um abziehbare Aufwendungen (z.B. Vorsorgeaufwendungen u.a.) gemindert wurde. Bitte lies genau.

Eifelia  19.12.2022, 18:13
@JuliaK9595

'Und wie können wir das künftig vermeiden?'

Wie ich bereits in meiner ersten Antwort schrieb: Gar nicht.

Deine Mutter hat Einkünfte, für die bereits Steuern vorausgezahlt werden und Einkünfte, für die das nicht der Fall ist, und so lange das so bleibt, ist sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben und aus dieser wird sich, wenn keine Besonderheiten auftreten, eine Nachzahlung ergeben.

Unter Gnadensplitting versteht man den Umstand, dass man im ersten Jahr nach dem Tod des Ehepartners noch nach der Splittingtabelle besteuert wird - danach aber nicht mehr. Die Steuerlast Deiner Mutter wird sich erhöhen, das sollte sie auch in 2022 bereits anhand merklich höherer Lohnsteuerbeträge bemerkt haben - da ist die Rente aber auch nicht mit besteuert worden.

JuliaK9595 
Beitragsersteller
 19.12.2022, 18:15
@Eifelia

Ja meinte, ich, im Bescheid.
Ja aber was bedeutet das?

JuliaK9595 
Beitragsersteller
 19.12.2022, 18:16
@Eifelia

Okay, vielen Dank auf jeden Fall für deine Antworten!

Eifelia  19.12.2022, 18:17
@JuliaK9595

Das ist nur eine Mitteilung. Den Betrag findest Du im Berechnungsteil wieder - wenn Du alle Beträge unter 'Sonderausgaben' addierst.

JuliaK9595 
Beitragsersteller
 19.12.2022, 18:19
@Eifelia

Das hat also nichts mit der Witwenrente zu tun?

JuliaK9595 
Beitragsersteller
 19.12.2022, 18:23
@Eifelia

Vielen vielen lieben Dank! Du hast uns super geholfen. Danke!

Man muss nicht nur das Ergebnis lesen, sondern den ganzen Steuerbescheid. Um Halbjahre geht es ohnehin nicht, sondern nur um ganze Kalenderjahre.

Dass der Arbeitgeber im zweiten Jahr nach dem Tod des Ehemannes keine Lohnsteuer abgeführt haben sollte, bezweifle ich. Denn dann galt ja nicht mehr die Lohnsteuerklasse 3.

Und nein, man kann kaum Fehler machen bei der Angabe der Einkünfte, da diese dem Finanzamt elektronisch gemeldet werden.


Eifelia  19.12.2022, 18:08

Es geht, glaube ich, gar nicht um 2022 - das zweite Jahr nach dem Tod, sondern um die Einkünfte der Mutter im ersten und zweiten Halbjahr 2021, da sie in 2021 zwei verschiedene Arbeitsstellen ('zwei Jobs') hatte.

JuliaK9595 
Beitragsersteller
 19.12.2022, 18:22

Ich liebe Kommentare die in solchen Situationen nicht darauf aus sind zu helfen sondern nur zu gscheideln. Wir haben den ganzen Bescheid gelesen, sind in dem Thema aber nicht so bewandert und verstehen deshalb relativ wenig, wollen die Hintergründe verstehen. Danke für nichts.

Andri123  19.12.2022, 18:29
@JuliaK9595

Ja gerne geschehen. Auch nach 13 Kommentaren unter Eifelias Antwort verstehst Du es ja offenbar auch nicht. Und ja, mit Zahlen kann man arbeiten. Stelle gerne noch 20 Kommentare ein, oder eben eine anonymisierte Kopie des Steuerbescheides. Ich vermute, dass es gar keinen Fehler des FA gab .

JuliaK9595 
Beitragsersteller
 20.12.2022, 00:29
@Andri123

Lies doch vernünftig. Erstens habe ich es verstanden und mich bedankt, vorher einfach nur nachgefragt um Details besser zu verstehen offensichtlich zu gehen. Zweitens habe ich nie behauptet dass das FA einen Fehler gemacht hat, ich wollte nur verstehen woher das kommt. Was treibst du dich denn hier rum wenn du nicht helfen willst.

Wie lange ist sie denn bereits Witwe? Denn Steuerklasse 3 hat man als Witwe/Witwer nur für einen Übergang. Mit der Steuerklasse 3 ist es im 2. Jahr nach dem Tod des Partners vorbei.


JuliaK9595 
Beitragsersteller
 19.12.2022, 17:47

Seit 2020. Letztes Jahr hatte sie also noch Steuerklasse 3