Wie Anlage KAP bei fehlenden Steuerbescheinigungen ausfüllen?
Ich hab eine Frage zur Anlage KAP bei der Einkommensteuererklärung. Da ich Kapitalerträge ohne Freistellungsauftrag erzielt habe, möchte ich durch die Anlage KAP die Kapitalertragssteuer zurück bekommen.
Leider fehlt mir für die vergangenen Jahre die Steuerbescheinigung einer Bank. Betragsmäßig spiel es eigentlich keine große Rolle, da dort nicht viel angefallen ist und auch kein Freistellungsauftrag vorgelegen hat. Die Bescheide könnte ich nur noch mit viel Aufwand beschaffen.
Darf ich die Anlage KAP so ausfüllen, dass ich nur die Summe der mir vorliegenden Bescheinigungen berücksichtige? Dies wäre in diesem Fall eh zugunsten des Finanzamts.
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