Elster neues Formular gleich Notwendigkeit?
Hallo,
vor kurzem habe ich ein Gewerbe angemeldet und anschließend den steuerlichen Erfassungsbogen über Elster an das Finanzamt übermittelt. Dabei habe ich angegeben, von der Kleinunternehmrregelung gebrauch zu machen.
Ich weiß, dass diese mich nicht von der jährlichen Umsatzsteuererklärung befreit, aber von der Umsatzvorsteueranmeldung in der Regel schon oder nicht?
Unter die Kleinunternehmer, die aufgrund des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses eine Voranmeldung machen müssen falle ich nicht.
Denn nun wird mir in Elster als neues Formular die Umsatzsteuer-Voranmeldung unter der Voraussetzung "•Unternehmer" angezeigt.
Ist dies lediglich ein Vorschlag von Elster oder bin ich doch zur Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet?
Schonmal vielen Dank für eure Antworten!
2 Antworten
Normalerweise wird im Schreiben des Finanzamts in Antwort auf den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auch das Thema der USt.-VA adressiert. Dort steht, ob Du das monatlich, quartalsweise oder ohne spezielle Anforderung als USt.-Erklärung im Folgejahr machen kannst. Es kann also sein, dass Du keine USt.-VA abgeben musst.
Die Abgabe der USt.-VA ist allerdings dennoch für Dich relevant, wenn Du beispielsweise innergemeinschaftliche Erwerbe oder Reverse Charge Geschäfte hast. Die Vermutung dazu liegt insbesondere dann nahe, wenn Du zugleich mit der steuerlichen Erfassung eine USt.-ID vom BZSt angefordert hast.
Na, im schlimmsten Fall sind dort einfach Nullen enthalten. Eine USt.-VA ist ja nicht schlimm.
Ich verstehe auch nicht, warum die Kleinunternehmerregelung immer so erstrebenswert ist. Für viele Gewerbe ist in der Tat die Regelbesteuerung mit Vorsteuerabzug viel günstiger.
Nunja,
ich möchte diese Regelung eigentlich nutzen um mir möglichst viel bürokratischen Aufwand zu ersparen, da ich neben meiner Ausbildung und dem Herstellen der Produkte eigentlich nicht so viel Zeit habe. Zudem habe ich aktuell noch generell nur geringfügig Ahnung z.B. vom Erstellen einer Steuererklärung und wollte langsam in diese Themen einsteigen. Aber wenn der Aufwand beim Ausfüllen der USt.-VA nicht allzu kompliziert ist geht dies hoffentlich...
Normalerweise nimmt man dafür entweder ein entsprechendes Programm, das auch die Buchhaltung erledigt, oder einen Steuerberater...
Das ist nur ein Vorschlag.
Außerdem ist Dir bekannt, dass Du ggf. bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerfestsetzung noch wechseln kannst.
Herzlichen Dank,
dieses Schreiben habe ich nämlich noch nicht erhalten. Leider habe ich zur Sicherheit eine USt.-Id mit angefordert, da diese zum Verkauf auf Plattformen wie Ebay oder Amazon angegeben werden muss, hoffentlich muss ich keine Voranmeldung machen...