Lebenslanges Wohnrecht - steuerlich geltend machen?
Liebe Community, ich wurde trotz Recherche erneut nicht fündig und hoffe auf eure Expertise. Folgendes Problem:
Eine Bekannte aus dem Familienkreis möchte mir ihre kleine Eigentumswohnung verkaufen unter dem Vorbehalt des lebenslangen Wohnrechts. Langfristig beabsichtige ich die Wohnung zu renovieren und zu vermieten. Ist es bereits jetzt schon möglich bestimmte anfallende Kosten (wie z.B. die Notarkosten für die Eintragung einer Grundschuld, Eintragungskosten für die Grundschuld, Zinsen für die Finanzierung, lfd. Kosten wie Grundsteuer, Versicherung) steuerlich abzusetzen, auch wenn die Wohnung nicht vermietet wird und meinerseits langfristig die Absicht vorliegt?
Des Weiteren stelle ich mir die Frage, ob das Wohnrecht seitens meiner Bekannten versteuert werden muss, auch wenn ihr bis dato die Wohnung gehört und sie in dieser ja sozusagen miet-und steuerfrei wohnt. Auf einigen Websites fielen Begriffe wie "Vermächtnisnehmerin" oder "Beschenkte".
Ich danke euch im Voraus,
Tributa
2 Antworten
- Ist der vereinbarte Kaufpreis marktüblich?
- Wir wurde der Wert des Wohnrechts ermittelt?
- Wenn somit die Restzahlung marktüblich ist, bist Du schon mal aus der Schenkungssteuer raus.
- Solange Du keine Einnahmen generierst, bzw. genauer, solange die Wohnrechtsberechtigte in der Wohnung wohnt, kannst Du ncihts abziehen.
- Aber die Ausgaben wie Notar, Grunderwerbsteuer usw. sind wichtig für die spätere Abschreibung.
1. Nein. Solange die Wohnung von der Wohnberechtigten bewohnt wird, gibt es keinen Werbungskostenabzug.
2. Nein. SIE schenkt Dir etwas, das hat nichts mit einem Vermächtnis zu tun und die BEschenkte ist sie auch nicht.
Uff. Dass es um einen VERKAUF geht, habe ich glatt überlesen.