Kleinunternehmerregelung-Grenze - nicht steuerbare Umsätze?
Guten Tag,
Ich bin ein Kleinunternehmer mit ausschließlich amerikanischen Umsätzen von einem amerikanischen Unternehmen (bin IT QA Tester Freelancer im Homeoffice), da ich nur wenig Ausgaben habe und mir die Einfachheit schätze, deshalb habe ich die Regelung gewählt. Ich hätte das unten ausgeführte Frage, da ich wissen muss ob ich nun die Umsatzsteuervoranerklärung machen muss (falls es doch nicht stimmt und ich nun kein Kleinunternehmer mehr bin) oder ob alles bleibt so wie es war.
Meine Frage wäre folgende - ich habe im 2022 die 22.000€-Grenze Umsatz überschritten, doch ich habe nun im Internet gelesen dass nur die Umsätze die laut dem Umsatzsteuergesetz steuerbar sind, zu der Grenze überhaupt dazu zählen. Nach meinem Wissen ist bei meinen Umsätzen (da es amerikanische Umsätze sind), ist der Leistungsort USA und es sind laut dem Umsatzsteuergesetz die „nicht steuerbare Umsätze“, demnach würden diese nicht zu der Kleinunternehmergrenze zählen und ich dürfte immer noch Kleinunternehmer bleiben? Stimmt dass das die nicht steuerbare Umsätze nicht dazuzählen?
Wenn ja, hätte ich noch eine Frage - wie wird der Finanzamt bei der Steuererklärung wissen dass trotz dass meine Einnahmen höher als 22k waren, die Kleinunternehnerregelung erhalten bleibt, reicht da dass ich sie wie üblich „als nicht steuerbare Umsätze“ durch Eingabe in der Zeile 11 UND 12 in der Einkommenssteuererklärung definiere sowie in der Umsatzsteuererklärung als „nicht steuerbare Umsätze, Leistungsort nicht im Inland“?
vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
2 Antworten
Hallo Tony,
das solltest Du besser einen Steuerberater fragen.... 🙏
Aber wenn Du aus der Kleinunternehmer Regelung raus fällst, ist das garnicht schlimm:
Du holst Dir einfach eine Buchhaltungssoftware wie Sevdesk.de, damit kannst Du Rechnungen mit Umsatzsteuer erstellen und Du kannst die Umsatzsteuer-Voranmeldung direkt ans Finanzamt übertragen.
Das ist wirklich sehr einfach damit. 😊
Wenn Du Deine Umsätze in die richtigen Felder der Anlage EÜR einträgst ist alles gut,aber ich kann Dein Verhalten nciht nachvollziehen.
DEine einnahmen sind sowieso umsatzsteuerfrei.
Deine Ausgaben musst Du für die Anlage EÜR sowieso festhalten.
die Vorsteuer aus den Ausgaben rauszurechnen ist mit z. B. Excel eine Kleinigkeit, wo auch noch alles automatisch zusammen gezählt wird.
Es ist bares Geld, was Du damit reinbekommst.
Und das es nciht viel ist, glaube ich nciht.
Internetflat 240,- Euro im Jahr, Telefonflat 240,- Euro im Jahrsoond schon zusammen fast 80,- Euro Umsatzsteuererstattung.
Alle 3 Jahre ein neuer Computer sind schon mal wieder selbst bei einem preiswerten Modell um die 200,- euro Vorsteuer.