Ich war bis Dezember 2021 sozialversicherungspflichtig angestellt. Seit Januar 2022 bin ich Selbstständig und habe vom FA eine neue Steuernummer erhalten.

Soll ich jetzt für die Steuererklärung für 2021 die alte oder die neue Steuernummer verwenden? Im FA Brief steht dass die neue Nummer von nun an für:

  • Umsatzsteuer
  • Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG

verwendet werden muss. Dort steht allerdings nichts über die (Lohn-) Steuererklärung.