Anschaffungskosten für Abschreibung für abbezahlte alte Wohnung, die nach Eigennutzung vermietet wird?
Eine alte Wohnung ist nach 30 Jahren Eigennutzung vermietet. Wie wird die Abschreibung berechnen. Nimmt man alten Kaufpreis plus Zuschreibungen von großen Renovierungen (Fensterersatz...) ab dem Kaufzeitpunkt und zieht 2 % jährlich ab, oder kann man ab dem Zeitpunkt der Vermietung die Wohnung neu bewerten lassen und von diesem Preis abschreiben?
1 Antwort
Alter Kaufpreis (incl. Notar, Grunderwerbsteuer), soweit er nicht auf den Grund und Boden entfiel.
Ohne Renovierungen (die hätten sich, wenn daa Objekt von Anfang an vermietet gewesen wäre, auch nicht auf die AfA ausgewirkt und tun das daher hier auch nicht).
Restnutzungsdauer ermitteln durch Feststellung der Gesamtnutzungsdauer gem. § 7 EStG abzüglich des Zeitraums der Eigennutzung.
Wenn die Wohnung - OHNE den Anteil für das Grundstück - am 01.01.1992 100.000 € gekostet hat und mit 2 % abzuschreiben ist, dann hast Du für den Zeitraum 2022 - 2041 je 2.000 € AfA (ggf. natürlich monatsgenau zu rechnen!).
WARUM die Renovierungen nicht hinzuzurechnen sind, habe ich Dir bereits in meiner ersten Antwort erklärt!
Wäre die Wohnung damals vermietet gewesen, so wären die Renovierungskosten sofort abziehbar gewesen und hätten NICHT die AfA-BMG erhöht. Du wirst jetzt nicht deshalb besser gestellt, weil damals Eigennutzung vorlag.
(Und ggf. wurden die Kosten ja auch anteilig als Handwerkerleistungen schon mal abgesetzt).
Und zur Vervollständigung, weil Du "bei alten Bauten" schreibst:
Die 2 % gelten nur für Gebäude, die nach dem 31.12 1924 fertiggestellt wurden. Bei älteren Gebäuden sind es 2,5 % und 40 Jahre Gesamtnutzungsdauer.
(Aber das hast Du ja vermutlich auch schon in § 7 gelesen)
Ich habe in § 7 EStG rausgelesen, dass man 2 % AfA von Anschaffungskosten bei alten Bauten hat. D. h. wenn eine Wohnung 100000 € kostete, dann muss man 50 Jahren 2000 € abschreiben - ist das so? Oder 2 % vom Restwert?
Aber warum werden spätere Renovierungen wie Hausdämmung, Fenster, Dach nicht als Zuschreibungen zu AK gerechnet? das sind um die 50000 € mehr kosten?