Spekulationssteuer nach erbauseinandersetzungsvertrag?
Guten Tag, ich hab eine Frage .
ich habe 2018 mit meinem Bruder zusammen mehrere Immobilien geerbt.
leider hatte die Mutter kein Testament hinterlassen so das wir uns darauf geeinigt haben das mein Bruder Haus A und B bekommt und ich Haus C und D
da leider auch Hypotheken hinterlassen wurden haben wir uns darauf geeinigt diese fairer Weise zu 50/50 aufzuteilen , also habe ich meinem Bruder Summe XY als Ausgleich gegeben damit wir beide die selbe Höhe der Hypotheken haben .Haus C und D ( meine ) hatten weniger Hypotheken als Haus A und B ( die meines Bruders) demnach haben wir uns geeignet das ich meinem Bruder das Geld gebe was er mehr an Hypotheken Last hatte , Sodas wir beide gleich belastet waren . Haben ein gutes Verhältnis.
im erbauseinandersetzungsvertrag steht nun folgendes
Der Beteiligte zu 2)( Ich )verpflichtet sich, an den Beteiligten zu 1)( meinen Bruder) ein Gleichstellungsgeld für die Übertragung des Miteigentumsanteils an dem Objekt C und D in Musterstadt , eingetragen im Grundbuch von Musterstadt Blatt 000 in Höhe von insgesamt. XY Euro zu bezahlen .
nach 5 Jahren habe ich mich nun entschlossen die Immobilien zu verkaufen , jedoch bin ich nun nicht sicher ob durch die Aufteilung der Hypotheken bzw. ich meinem Bruder damals Summe xy gegeben habe nun die spekulationssteuer anfallen würde.
falls ja, worauf fällt die Steuer genau an.? Auf die Summe die ich meinem Bruder damals bezahlt habe? Quasi 40% der Summe ?
für antworten wäre ich wirklich dankbar !
1 Antwort
Hast Du seinerzeit für die 40.000,- Euro einen Grunderwerbsteuerbescheid bekommen?
Vermutlich nein, denn sonst hättest Du es erwähnt.
Damit gilt es es als steurunschädliche Erbauseinandersetzung udn Du kannst bedenkenlos verkaufen. Es ist für Dich steuerfrei.