Teilzeit plus Aushilfe (Honorar)?
Hallo, ich bin ein Musiker, der sein Studium an der Musikhochschule abgeschlossen hat.
Im Moment arbeite ich Teilzeit in einer Firma und suche nach einer Arbeit mit Musik.
Dieses Jahr werde ich Konzerte mit einigen Orchestern haben, wo ich als Honorar bezahlt werde.
Muss ich mich auch als Selbständiger anmelden oder muss ich die EÜR mit meiner Steuererklärung nächstes Jahr einreichen?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Finanzamt, Steuern
Sowohl als auch.
Mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt anmeldenund im Nächsten Jahr für 2023 eine Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜR abgeben.
Als Künstler bist Du Freiberufler (kein Gewerbetreibender) und es gilt der Umsatzsteuersatz von 7 %, die Du auf Deine Gage aufschlägst.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986