Smartphone von der Steuer absetzen mit Kleinunternehmer-Regelung?
Hallo zusammen,
tl;dr: Kann ich als Kleinunternehmer mit nur einem Haupthandy dies komplett von der Steuer abgesetzen?
Ich stehe vor der EÜR für 2021 und habe mir im Jahr 2021 ein Smartphone (geringwertiges Wirtschaftsgut) gekauft, welches sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird. Geschäftlich nutze ich es vor allem für Content-Erstellung, Social Media, Mails, Recherche. Da es mein Haupttelefon ist, nutze ich es, beim "Feierabend" natürlich auch privat. Die Trennung zwischen privat und geschäftlich fällt mir schwer, da ich als Internetunternehmer eigentlich keinen "Feierabend" habe und alles nebenbei gemacht wird.
Meine Frage: Kann ich das Smartphone + Vertrag komplett von der Steuer absetzen (Spielraum 10% private Nutzung) oder sollte eine eher konservative Schätzung angegeben werden (70% geschäftl. / 30% privat). Falls das Finanzamt nachfragt: Wie ich die Nutzung nachweisen? Passiert das häufig?
Danke
1 Antwort
tl;dr
Das gefällt mir, das sollte jeder so machen.
Nimm 10% private Nutzung an, runterdrücken kann das Finanzamt immer noch. Gar keine private Nutzung würde ich nicht machen, weil man sich da dem Vorwurf aussetzen müsste, gar nichts Privates gebucht zu haben.
Anscheinend wird bei einer rein geschäftlichen Nutzung eine maximal 10% private Nutzung angenommen. Dann werde ich das mal so probieren