Kleinunternehmer: Private Nutzung Computer für 1 Jahr. Wie von der Steuer absetzen?
Hallo zusammen,
ich habe im Jahr 2021 einen im Jahr 2020 gekauften privat Computer zu 50% für geschäftliche Zwecke eingesetzt. Der Computer befindet sich nicht im Betriebsvermögen. Soll allerdings bis ins Jahr 2022 (Kauf geschäftlicher Computer) entsprechend genutzt werden. Kann ich wie folgt von der Steuer absetzen?
Annahme Kosten Computer 600€
Annahme Kauf Computer 1.7.2020
Annahme Nutzung Computer 3 Jahre
- Buchung ins Betriebsvermögen (Kauf 1.1.21): 600€ - (600€ 6/36Monate) = 500€ Restwert
- Nutzung 2021: 600€/3 Jahre * 50% geschäftliche Nutzung = 100€
- Hypotetisch -> Abbuchung vom Betriebsvermögen (Verkauf 30.6.22): 600€ - (600€ 24/36Monate) = 200€ Restwert
Ist die Rechnung korrekt? Kann ich die 100€ irgendwo eintragen und wenn ja wo mache ich das genau in der EÜR?
--> Laufende EDV-Kosten (zum Beispiel Beratung, Wartung, Reparatur?
--> Miete/Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne Kraftfahrzeuge)
--> Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EStG
Besten Dank
1 Antwort
Als Laie:
A:
1. Ja, Einlage per 1.1.21 zum Teilwert von 500,-€.
2. Abschreibung in 2021 = 200. Den Privatanteil von 50% rechnest Du Dir als fiktives Einkommen an.
3. 2022: Am 30.6.22 beträgt der Restbuchwert 200,-€.
100,-€ hast Du in diesem Jahr bis 30.6. bereits abgeschrieben, davon rechnest Du Dir 50% als fiktives Einkommen an.
Den Restbuchwert von 200,-€ schreibst Du wegen des Verkaufes sofort ab.
Der Verkaufserlös stellt eine Betriebseinnahme dar.
So wäre das wohl bei Abschreibung über 3 Jahre.
B: Wenn Du den PC in 2021 zu 500 einlegst und sofort als GWG abschreibt, weiss ich es nicht. Vermutlich 500 als GWG und 250 als fiktive Einnahme in 2021. Und beim Verkauf in 2022 zählt der Verkaufserlös als Betriebseinnahme.
Sorry, ich habe mich verschrieben. Ich würde B wählen.
Ich dachte zuerst ich müsste den Laptop zuerst mir "auszahlen" als Privatentnahme, um ihn dann privat über Kleinanzeigen oder einen gewerblichen Ankäufer verkaufen zu können.
Allerdings könnte ich es ihn ja eigentlich auch direkt verkaufen und den tatsächlichen Wert dann als Betriebseinnahme verbuchen.
Nach meiner laienhaften Berechnung hast Du bei A eine Abschreibung von 350 und bei B nur 250.
Und ja, Du kannst Betriebsvermögen entnehmen und dann privat verkaufen. Oder direkt.
Wenn Du als Unternehmer Betriebsvermögen verkaufst, hast Du theoretisch andere Gewährleistungspflichten als ein Privatverkäufer. Aber das weiss ja der Käufer nicht, da Du unter Deinem privaten Namen verkaufst, und im Kaufvertrag steht nicht Firma X.
Vielen Dank! Ich denke ich werde A wählen, weil ich nun einen neuen Laptop habe und ich den alten dann ganz normal verkaufen möchte