Kleinunternehmer: Private Nutzung Computer für 1 Jahr. Wie von der Steuer absetzen?

1 Antwort

Als Laie:

A:

1. Ja, Einlage per 1.1.21 zum Teilwert von 500,-€.

2. Abschreibung in 2021 = 200. Den Privatanteil von 50% rechnest Du Dir als fiktives Einkommen an.

3. 2022: Am 30.6.22 beträgt der Restbuchwert 200,-€.

100,-€ hast Du in diesem Jahr bis 30.6. bereits abgeschrieben, davon rechnest Du Dir 50% als fiktives Einkommen an.

Den Restbuchwert von 200,-€ schreibst Du wegen des Verkaufes sofort ab.

Der Verkaufserlös stellt eine Betriebseinnahme dar.

So wäre das wohl bei Abschreibung über 3 Jahre.

B: Wenn Du den PC in 2021 zu 500 einlegst und sofort als GWG abschreibt, weiss ich es nicht. Vermutlich 500 als GWG und 250 als fiktive Einnahme in 2021. Und beim Verkauf in 2022 zählt der Verkaufserlös als Betriebseinnahme.


jubeln 
Beitragsersteller
 28.07.2022, 17:06

Vielen Dank! Ich denke ich werde A wählen, weil ich nun einen neuen Laptop habe und ich den alten dann ganz normal verkaufen möchte

Andri123  28.07.2022, 17:36
@jubeln

Was bedeutet denn "ganz normal verkaufen"? Wenn Du den PC für 400,-€ verkaufst, hast Du eine Betriebseinnahme von 400,-€.

Aber m.E. auch bei B.

jubeln 
Beitragsersteller
 28.07.2022, 18:05
@Andri123

Sorry, ich habe mich verschrieben. Ich würde B wählen.

Ich dachte zuerst ich müsste den Laptop zuerst mir "auszahlen" als Privatentnahme, um ihn dann privat über Kleinanzeigen oder einen gewerblichen Ankäufer verkaufen zu können.

Allerdings könnte ich es ihn ja eigentlich auch direkt verkaufen und den tatsächlichen Wert dann als Betriebseinnahme verbuchen.

Andri123  28.07.2022, 18:20
@jubeln

Nach meiner laienhaften Berechnung hast Du bei A eine Abschreibung von 350 und bei B nur 250.

Und ja, Du kannst Betriebsvermögen entnehmen und dann privat verkaufen. Oder direkt.

Wenn Du als Unternehmer Betriebsvermögen verkaufst, hast Du theoretisch andere Gewährleistungspflichten als ein Privatverkäufer. Aber das weiss ja der Käufer nicht, da Du unter Deinem privaten Namen verkaufst, und im Kaufvertrag steht nicht Firma X.