Hallo,

Ehepartner gründen eine GbR und betreiben auf dem Dach ihres Wohnhauses eine Photovoltaikanlage. Es wird vom Steuerpflichtigen eine Feststellungerklärung abgegeben. Aufgrund eines Fehlers wollten die Steuerpflichtigen Einspruch einlegen, sobald der Bescheid da ist. Der Einkommensteuerbescheid kam inzwischen. Bei der Festsetzung der Einkünfte stand "Einkünfte laut Feststellungserklärung". Auch in den Erläuterungen stand kein Hinweis. Es wurde auch kein Negativbescheid erlassen. Es wurde davon ausgegangen, das der Feststellungsbescheid noch kommt. Der Einkommensteuerbescheid ist bestandskräftig. Auf Nachfrage beim Finanzamt, wann denn der Feststellungsbescheid erlassen wird wurde gesagt, das kein Bescheid mehr kommt, da es sich um ein Fall von geringer Bedeutung handelt. Kann man auf diesen Feststellungsbescheid bestehen? Danke