Steuererklärung mit Kurzarbeit und kurzfristiger Beschäftigung?
Ich gehe einer Hauptbeschäftigung nach in der ich letztes Jahr auf ca. 50% Kurzarbeit war und einer kurzfristige Beschäftigung, bei der ja bereits Lohnsteuer abgezogen wurde. Bei meiner Steuererklärung gebe ich nun die kurzfristige Beschäftigung mit an, dachte ich bekomme einen Teil zurück. Aber nun soll ich 400€ mehr nachzahlen, als wenn ich diese nicht angebe. Aufgrund der Kurzarbeit muss ich nachzahlen, das ist klar, aber noch mehr nachzahlen weil ich zusätzlich Arbeite bei der ich ja schon Lohnsteuer bezahlt habe.
Wie geht das? Ist das richtig? Dann hätte sich die kurzfristige Beschäftigung definitiv nicht gelohnt.
2 Antworten
Wenn jemand zwei Arbeitgeber hat und daher bei einem Job mit Steuerklasse VI abgerechnet wird, kommt es so gut wie immer zu einer Nachzahlung. Steuerklasse VI heißt zunächst mal nur, dass kein Grundfreibetrag berücksichtigt wird, die Progression durch die höheren Gesamteinkünfte wird dabei nicht mit abgebildet.
Hast Du die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen?
eigentlich nicht. Aber ich Check das nochmals nach.👍