Hallo zusammen,
Ich habe nun seit 2 Wochen das Internet durchforstet, jedoch finde ich keine passende Antwort auf mein Anliegen.
Nun zu der meinen Angaben und fragen :
Ich bin Hauptberuflich angestellt, verheiratet, Steuer gemeinsam veranlagt und möchte ein Kleingewerbe betreiben (Kleinunternehmer Regelung)
Die Anmeldung ist sicherlich wohl mit das einfachste, jedoch folgendes…
Wenn ich nun zu Mitte Oktober mein Gewerbe anmelde, wird sich das Finanzamt bei mir melden und möchte den Beginn der Tätigkeit in Erfahrung bringen etc.
1. muss ich die Steuererklärung für das Gewerbe für 2022 abgeben, wenn ich dem Finanzamt den Beginn der Tätigkeit zum 01.01.2023 melde, da ich dann auch beginne zu verkaufen ?
2. darf ich schon Waren, Material, Geräte in 2022 anschaffen die ich dann in der Steuererklärung für 2023 angebe?
3. Ich bekomme eine neue Steuernummer und muss diese für die Erklärung 2022 berücksichtigen und hat das Auswirkungen auf unsere gemeinsame Steuer mit der Frau ?
4. Ich Benötige für den onlinehandel eine UST-ID die ein Kleingewerbetreibender eigentlich nicht benötigt,
Gelesen hab ich nun das sobald die Nummer vorhanden ist, ich auch eine monatliche Umsatzsteuer Voranmeldung machen muss ?
Hauptsächlich hängt alles mit Punkt 1 zusammen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael