Negativer Gesambetrag (Stuerbescheid 2021)?
Hallo,
Aufgrund der Kurzarbeit im vergangenen Jahr habe ich einen negativen Gesambetrag der Einkunfte (Steruerbescheid 2021) bekommen.
Ich habe zwei Unterlagen von der Finanzamt erhalten und bin etwas verwirrt. Ich denke, dass die -529€ auf dem ersten Papier bedeutet, dass ich dieses Geld bezahlen muss, aber was ist mit der zweiten Summe von 362 € (Verbleibender Verlustvortrag)?
Danke für Ihre Hilfe.
2 Antworten
Die - 529 sind dein (negatives) Einkommen. Da kommt natürlich keine Steuer raus und natürlich musst du das auch nicht bezahlen. Du musst für 2021 nichts bezahlen.
Mehr im Gegenteil. Von deinem Einkommen 2022 wird der Verlustvortrag von 362 € abgezogen.
Für einen VerlustVORtrag ist ein Antrag bei der Einkommensteuererklärung zwingend erforderlich! (1)
D.h. OHNE den VerlustVORtrag expizit in der Einkommensteuererklärung beantragt zu haben, erfolgt automatisch ein VerlustRÜCKtrag für den Gesamtbetrag des festgestellen Verlustes. Im Beispiel 362 €.
Das Computerprogramm vom Finanzamt trägt automatisch - also wenn in der Einkommensteuererklärung kein Antrag steht (1) - einen festgestellen Verlust in VOLLER Höhe automatisch in das Vorjahr zurück. Im Beispiel in der Jahr vor den -529 €.
=> Automatischer VerlustRÜCKtrag ohne Antrag.
Der im Vorjahr berechnete "Gesamtbetrag der Einkünfte" wird im Beispiel um 362 €, gegebenenfalls bis auf NULL reduziert.
Nur wenn der "Gesamtbetrag der Einkünft" im Vorjahr kleiner als 362 € war,
erfolgt durch das Computerprogramm vom Finanzamt automatisch für den verbleibenden Rest von den dem 362 € ein VerlustVORtrag.
Ein VerlustVORtrag - egal ob automatisch oder mit Antrag - kann betragsmäßig NICHT begrenzt werden!
(1) Ein VerlustRÜCKtrag kann in der Einkommensteuererklärung betragsmäßig begrenzt werden, auch bis auf NULL!
=> So wird indirekt der VerlustVORtrag beantragt.
Einen VerlustVORtrag kann bis zu sieben Jahre rückwirkend beantragt werden, aber nur solange für das betreffende Steuerjahr noch kein rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid vorliegt!