Steuern bei Mehrfachbeschäftigung (Selbstständigkeit mit Neben- und Minijob)?

3 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt

"Wie wird das ganze versteuert? Ich gebe meine Steuererklärung ab und fülle zusätzlich die EÜR aus?"

Ja ( und Du trägst den mittels EÜR ermittelten Gewinn in die Anlage S ein).

"Werden die Einnahmen (Arbeitsentgelt von der Anstellung und Arbeitseinkommen von der Selbstständigkeit) am Ende zusammengerechnet?

Ja (aber nicht "Arbeitseinkommen", sondern Gewinn)

"Hängt der Steuersatz von den Gesamteinnahmen ab?"

Ja.

"Der Minijob bleibt steuerlich unberücksichtigt oder?"

Ja, wenn es ein "echter" Minijob ist, bei der der AG die Lohnsteuer pauschal mit 2 % zahlt.

Hinzu kommt ggf. die Umsatzsteuererklärung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Nur mal so zwei Fragen:

Seit wann besteht diese Konstellation?

Ist deinem Arbeitgeber deine selbständige Tätigkeit bekannt?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, richtig verstanden.

Falls nach der Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung keine Vorauszahlungen der Steuer festgesetzt werden, musst Du entsprechend Geld zurücklegen. Denn sonst kommen Nachzahlung für 2023 und Vorauszahlung für 2024 gleichzeitig, was Gründern oft Probleme macht.

Und Du musst Dich freiwillig krankenversichern. Dazu werden wohl sämtliche Einkünfte zugrundegelegt, auch der Minijob glaube ich. Frag dazu die KV.