Google Ads Rechnung wie verbuchen?
Hallo alle zusammen!
Ich und meine Fragen wieder mal :)
Folgendes:
Ich habe im März Google Anzeigen geschaltet und habe nun die Rechnung bekommen. In der Rechnung ist der "Reverse-Charge-Verfahren" Vermerk.
Ich bin mir bei der Buchung etwas unsicher und würde mich über eure Hilfe freuen.
Frage 1)
Rechnungsbetrag: 276,42 € (netto)
Muss ich die Umsatzsteuer in Höhe von 52,52 € in der UVA unter gezahlte Vorsteuer eintragen? Irgendwie macht das für mich keinen Sinn, da ich ja keine Vorsteuer bezahlt habe.
Frage 2)
Gibt es in irgendeinem Formular ein Feld, wo ich diese Ausgabe gesondert eintragen muss, wenn ich die jährliche Steuererklärung mache?
Ich hoffe auf hilfreiche und unkomplizierte Antworten :) und bedanke mich schon jetzt recht herzlich!
Unterliegst Du der Regelbesteuerung oder der Kleinunternehmerregelung?
Ich unterliege der Regelbesteuerung
Welchen Kontenplan verwendest Du?
Ich mache alles selber d.h ich benutze keine Software
5 Antworten
Die 276,42 trägst Du in Zeile 29, Kz 46 ein und den Steuerbetrag aus kz 47 dann als Vorsteuer in Kz 67 Zeile 40.
erledigt.
genau so ist es, aber Du vertehst es, wenn Du Dir als Unternehmer vorstellst, dass es um einen Unternehmer geht, der keinen Vorsteuerabzug hat (ärzte, Wohnungsunternehmen, Finanzierungsvermittler usw.), also den Betrag eben abführen muss, weil es bei dem kein Nullsummenspiel ist.
Das heißt also, Unternehmer, die der Regelbesteuerung unterliegen, legen bei der entstandenen Steuerschuld des Reverse-Charge-Verfahren nichst drauf, sondern machen es im gleichen Moment wieder als Vorsteuer geltend? Der Unterschied hier ist, das es nicht für die von Ihnen genannten Berufsgruppen gilt und auch nicht für Unternehmer, die der Kleinunternehmerregelung unterliegen, korrekt?
Vielen Dank! Wieder was gelernt.
richtig, kleinunternehmer können auch nciht abziehen. Würden sie im Inland einkaufen, könnten sie ja die Vorsteuer auch nicht abziehen.
Als Kleinunternehmer hat man trotzdem noch eine Variante.
Man könnte diese Tabelle befragen:
https://europa.eu/youreurope/business/taxation/vat/vat-rules-rates/index_de.htm#inline-nav-8
Nehmen wir an ein bestimmter Artikel hätte in allen EU Ländern, den gleichen nettopreis, dann wäre er in Luxemburg mit 17 % USt am billigsten. Da würde ich als Kleinunternehmer nicht die USt-ID nennen und den geringen Preis zahlen.
Kaufe ich in Ungarn mit 27 % USt, nenne ich die USt-ID, bekomme es netto udn zahle nur die 19 % deutsche USt.
Vielen lieben Dank! Ich sage ja immer wieder - Sie verdienen einen Orden :)
Lieber nicht, Ich denke dann immer an das Bundesverdienstkreuz.
Vergabetext: "......... hat sich um das Vaterland verdient gemacht" und Christian Lindner denkt dann, "so ein Schwachsinn, der hat mit seiner Arbeit mindestens 50 Mio. Steuereinnahmen verhindert." Und dabei ist Christian Parteifreund von mir.
Ohje :) Dann korrigiere ich mein Kommentar: Vielen lieben Dank! Ich sage ja immer wieder - Menschen wie Sie trifft man selten im Leben :)
:) :) :) alle beide Daumen hoch für Punkt 1. und Punkt 2.
"Ich mache alles selber d.h ich benutze keine Software"
- hast Du geantwortet auf meine Frage, welchen Kontenplan Du benutzt.
Wie ist das denn zu verstehen - buchst Du händisch auf T-Konten?
Die Buchungssätze wären
Sonst. Leistungen eines im anderen EU-Land ansässigen Unternehmers
an Bank
und
Umsatzsteuer 19% nach 13b
an abziehbare VSt. 19% nach 13b UStG.
Hallo Memywe,
Du brauchst eine extra Umsatzsteuer-Regelung in Deiner Buchhaltung, da "Reverse-Charge-Verfahren" auf ein spezielles Konto gebucht werden muss.
Welche Software verwendest Du denn genau?
PS: Auch bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung und Jahresmeldung gibts ein extra Konto für "Reverse-Charge-Verfahren"
PS: Für so was spezielles wäre es gut, es einmal mit einem Steuerberater zu machen, der Dir genau erklärt was in welches Feld eingetragen werden muss.
Danke erst einmal für deine Antwort. Nein ich benutze keine Software und machen alles selber. Daher auch die Frage. Ich habe im Netz geschaut und da steht, wie man das verbuchen soll (wenn man eine Software benutzt), allerdings steht nirgendwo, wie ich das zu machen habe, wenn ich keine Software benutze
Wenn Du keine Software hast, benutzt Du doch bestimmt so was wie Excel um Deine Summen zu verwalten, oder?
Füllst Du in Elster dann die Umsatzsteuer Voranmeldungmanuell aus?
Vielen lieben Dank für deine Antwort. Ich bin nebenbei immer noch am recherchieren und habe auch einige Beiträge mit Zeile 40 gelesen. Ich gehe davon aus, dass du eine Software benutzt. Kannst du mir eine, oder die von dir benutzte Software empfehlen? Vielleicht ist es wirklich eine Überlegung wert, eine Software zu benutzen
Ja, Du brauchst eine Extra Excel Spalte für Reverse-Charge-Verfahren.
Ich hoffe ich denke daran: Am Wochenende kann ich nachschauen, welches Feld genau Du in Elster ausfüllen musst.
Aus meiner Erinnerung ... Ich glaube es waren 3 Felder:
Die Gesamtsumme der Umsätze, z.B. 1000 EUR
Die Zahllast, z.B. 190 EUR
Die Gutschrift identisch: 190 EUR
Wie Andri ja schon gesagt hat, die Vorsteuer gehört in Zeile 40 der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Nicht natürlich ohne den Umsatz selber und die Steuer daraus in Zeile 29 einzutragen.
Was die Jahreserklärungen betrifft, sind natürlich auch die entsprechenden Zeilen in der EÜR und in der Umsatzsteuererklärung auszufüllen.
In der EÜR gibt es allerdings keine speziellen Rubriken für Vorsteuer aus reverse-charge und abgeführte Umsatzsteuer aus reverse-charge. Nur die "normalen" Kategorien.
Ob man dann das zusammenfassen soll, was man für die Umsatzsteuererklärung extra getrennt erfasst hat? Oder weglassen?
Ja, in der EÜR taucht nur die entsprechende Ausgabe auf. Ansonsten trägt man dort ja die ans Finanzamt abgeführte bzw. die erstattete Umsatzsteuer ein, die sich aber ja in diesem Fall aufheben.
In diesem Fall schuldest Du dem Finanzamt die Umsatzsteuer!
Kannst und darfst aber im Gegenzug die Vorsteuer ziehen.
https://www.haufe.de/thema/reverse-charge-verfahren/#:~:text=Das Reverse-Charge-Verfahren (,leistende Unternehmer die Umsatzsteuer entrichten.
Das hieße ja dann, die Steuer wäre in dem Fall ein durchlaufender Posten. Also ich schulde sie und ziehe sie aber im gleichem Moment wieder ab. Ich befürchte, das verstehe ich nicht 100%