Google Ads Rechnung wie verbuchen?

Eifelia  02.04.2024, 14:18

Unterliegst Du der Regelbesteuerung oder der Kleinunternehmerregelung?

Memywe 
Beitragsersteller
 02.04.2024, 16:31

Ich unterliege der Regelbesteuerung 

Eifelia  02.04.2024, 14:24

Welchen Kontenplan verwendest Du?

Memywe 
Beitragsersteller
 02.04.2024, 16:32

Ich mache alles selber d.h ich benutze keine Software

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

drgonzo77  07.10.2024, 16:52

Das hieße ja dann, die Steuer wäre in dem Fall ein durchlaufender Posten. Also ich schulde sie und ziehe sie aber im gleichem Moment wieder ab. Ich befürchte, das verstehe ich nicht 100%

wfwbinder  07.10.2024, 20:53
@drgonzo77

genau so ist es, aber Du vertehst es, wenn Du Dir als Unternehmer vorstellst, dass es um einen Unternehmer geht, der keinen Vorsteuerabzug hat (ärzte, Wohnungsunternehmen, Finanzierungsvermittler usw.), also den Betrag eben abführen muss, weil es bei dem kein Nullsummenspiel ist.

drgonzo77  08.10.2024, 13:03
@wfwbinder

Das heißt also, Unternehmer, die der Regelbesteuerung unterliegen, legen bei der entstandenen Steuerschuld des Reverse-Charge-Verfahren nichst drauf, sondern machen es im gleichen Moment wieder als Vorsteuer geltend? Der Unterschied hier ist, das es nicht für die von Ihnen genannten Berufsgruppen gilt und auch nicht für Unternehmer, die der Kleinunternehmerregelung unterliegen, korrekt?
Vielen Dank! Wieder was gelernt.

wfwbinder  08.10.2024, 16:22
@drgonzo77

richtig, kleinunternehmer können auch nciht abziehen. Würden sie im Inland einkaufen, könnten sie ja die Vorsteuer auch nicht abziehen.

Als Kleinunternehmer hat man trotzdem noch eine Variante.

Man könnte diese Tabelle befragen:

https://europa.eu/youreurope/business/taxation/vat/vat-rules-rates/index_de.htm#inline-nav-8

Nehmen wir an ein bestimmter Artikel hätte in allen EU Ländern, den gleichen nettopreis, dann wäre er in Luxemburg mit 17 % USt am billigsten. Da würde ich als Kleinunternehmer nicht die USt-ID nennen und den geringen Preis zahlen.

Kaufe ich in Ungarn mit 27 % USt, nenne ich die USt-ID, bekomme es netto udn zahle nur die 19 % deutsche USt.

Memywe 
Beitragsersteller
 04.04.2024, 17:47

Vielen lieben Dank! Ich sage ja immer wieder - Sie verdienen einen Orden :)

wfwbinder  04.04.2024, 22:00
@Memywe

Lieber nicht, Ich denke dann immer an das Bundesverdienstkreuz.

Vergabetext: "......... hat sich um das Vaterland verdient gemacht" und Christian Lindner denkt dann, "so ein Schwachsinn, der hat mit seiner Arbeit mindestens 50 Mio. Steuereinnahmen verhindert." Und dabei ist Christian Parteifreund von mir.

Memywe 
Beitragsersteller
 05.04.2024, 15:26
@wfwbinder

Ohje :) Dann korrigiere ich mein Kommentar: Vielen lieben Dank! Ich sage ja immer wieder - Menschen wie Sie trifft man selten im Leben :)

wfwbinder  05.04.2024, 16:06
@Memywe

Viele sind froh, wenn sie mich gehen sehen. ;-) :-) Aber wie sagt Snoopy:

  1. Entscheidend ist der erste Eindruck, was die Leute sagen wenn ich wieder weg bin, ist doch egal.
  2. Zuerst Kaffee, die Welt retten wir später
Memywe 
Beitragsersteller
 05.04.2024, 16:11
@wfwbinder

:) :) :) alle beide Daumen hoch für Punkt 1. und Punkt 2.

"Ich mache alles selber d.h ich benutze keine Software"

- hast Du geantwortet auf meine Frage, welchen Kontenplan Du benutzt.

Wie ist das denn zu verstehen - buchst Du händisch auf T-Konten?

Die Buchungssätze wären

Sonst. Leistungen eines im anderen EU-Land ansässigen Unternehmers

an Bank

und

Umsatzsteuer 19% nach 13b

an abziehbare VSt. 19% nach 13b UStG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Hallo Memywe,

Du brauchst eine extra Umsatzsteuer-Regelung in Deiner Buchhaltung, da "Reverse-Charge-Verfahren" auf ein spezielles Konto gebucht werden muss.

Welche Software verwendest Du denn genau?

PS: Auch bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung und Jahresmeldung gibts ein extra Konto für "Reverse-Charge-Verfahren"


GandalfAwA  02.04.2024, 13:37

PS: Für so was spezielles wäre es gut, es einmal mit einem Steuerberater zu machen, der Dir genau erklärt was in welches Feld eingetragen werden muss.

Memywe 
Beitragsersteller
 02.04.2024, 16:30
@GandalfAwA

Danke erst einmal für deine Antwort. Nein ich benutze keine Software und machen alles selber. Daher auch die Frage. Ich habe im Netz geschaut und da steht, wie man das verbuchen soll (wenn man eine Software benutzt), allerdings steht nirgendwo, wie ich das zu machen habe, wenn ich keine Software benutze

GandalfAwA  02.04.2024, 16:32
@Memywe

Wenn Du keine Software hast, benutzt Du doch bestimmt so was wie Excel um Deine Summen zu verwalten, oder?

Füllst Du in Elster dann die Umsatzsteuer Voranmeldungmanuell aus?

Andri123  02.04.2024, 17:15
@Memywe

Dann würde ich in der Excel Tabelle 3 zusätzliche Spalten anlegen. In der UStVA kommt die Vorsteuer evtl. in Zeile 40 und Umsatz und Umsatzsteuer in Abschnitt D, wenn ich mir das Formular so ansehe. Aber ich habe keine Ahnung davon.

Memywe 
Beitragsersteller
 02.04.2024, 17:42
@Andri123

Vielen lieben Dank für deine Antwort. Ich bin nebenbei immer noch am recherchieren und habe auch einige Beiträge mit Zeile 40 gelesen. Ich gehe davon aus, dass du eine Software benutzt. Kannst du mir eine, oder die von dir benutzte Software empfehlen? Vielleicht ist es wirklich eine Überlegung wert, eine Software zu benutzen

Andri123  02.04.2024, 17:46
@Memywe

Ich bastel mir immer eigene exceltabellen. Für jede Rubrik, die ich in die Formulare eintragen muss, habe ich eine Spalte. Am ehesten würde ich noch das Programm von Pierre Tunger nutzen, das kann man ja auch erweitern.

Memywe 
Beitragsersteller
 02.04.2024, 17:50
@Andri123

Ok danke. Ich mache das ja auch so, dass ich für jeden Rubik eine Spalte habe. Allerdings ist mir das mit dem "Reverse-Charge-Verfahren" noch nie untergekommen.

GandalfAwA  03.04.2024, 15:54
@Memywe

Ja, Du brauchst eine Extra Excel Spalte für Reverse-Charge-Verfahren.

Ich hoffe ich denke daran: Am Wochenende kann ich nachschauen, welches Feld genau Du in Elster ausfüllen musst.

Aus meiner Erinnerung ... Ich glaube es waren 3 Felder:

Die Gesamtsumme der Umsätze, z.B. 1000 EUR

Die Zahllast, z.B. 190 EUR
Die Gutschrift identisch: 190 EUR

Wie Andri ja schon gesagt hat, die Vorsteuer gehört in Zeile 40 der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Nicht natürlich ohne den Umsatz selber und die Steuer daraus in Zeile 29 einzutragen.

Was die Jahreserklärungen betrifft, sind natürlich auch die entsprechenden Zeilen in der EÜR und in der Umsatzsteuererklärung auszufüllen.


Andri123  02.04.2024, 20:25

In der EÜR gibt es allerdings keine speziellen Rubriken für Vorsteuer aus reverse-charge und abgeführte Umsatzsteuer aus reverse-charge. Nur die "normalen" Kategorien.

Ob man dann das zusammenfassen soll, was man für die Umsatzsteuererklärung extra getrennt erfasst hat? Oder weglassen?

Steinemann  03.04.2024, 00:36
@Andri123

Ja, in der EÜR taucht nur die entsprechende Ausgabe auf. Ansonsten trägt man dort ja die ans Finanzamt abgeführte bzw. die erstattete Umsatzsteuer ein, die sich aber ja in diesem Fall aufheben.

Memywe 
Beitragsersteller
 02.04.2024, 20:17

Herzlichen Dank <3