Meine Schwester und ich haben 2020 gemeinsam unser Elternhaus geerbt. Dort befindet sich eine große Wohnung (ca. 60% der Wohnfläche), in der unsere Stiefmutter Nießbrauchrecht hat und 2 kleine Wohnungen, die vermietet sind. Wir haben für das Jahr 2020 die Feststellungserklärung von einem Steuerberater machen lassen.

Dieser hat nun die Kosten die wir hatten "verhältnismäßig" zugeordnet. Das hat die Konsequenz, dass etwa mehrere Dachreparaturen voll von uns als Erbengemeinschaft bezahlt werden mussten, aber nur zu 40% als Werbungskosten absetzbar sind. Ebenso wurde mit Handwerkerkosten in den vermieteten Wohnungen verfahren. Einzig die kosten für eine Beratung bei ihm wurden vollständig abgesetzt.

Die Logik erschließt sich mir absolut nicht. Aber Steuergesetze müssen auch nicht logisch sein.. Darf ich hier wirklich nicht 100% ansetzen?