Geldgeschenk an Kind 1 übergeben. für 2. Kind Geldgeschenk in 2 Jahren vorgesehen. Wie vertraglich vereinbaren?
5 Antworten
Sie sollten sich dringend anwaltlich beraten lassen,
Meine Eltern hatten bei einem Der Kinder die Klausel eintragen lassen, daß das "Geschenk" auf den Pflichtteil angerechnet wird
Ihnen dürfte klar sein, denn niemand weiß, was einem passiert, ein Pflegefall könnte eintreten, oder man wird zum Sozialfall, wie auch immer, dann könnte die Schenkung innerhalb von 10 Jahren zurückgegeben werden, wenn sie zahlungsunfähig werden würden
Also lassen sie sich unbedingt beraten, Menschen können sich ändern, durch neuen Partner etcetc...Ich spreche aus eigener Erfahrung
Warum so kompliziert?
Da gebe ich dem Kind 1 das Geld jetzt und dem Kind 2 das Geld in 2 Jahren und schon wars das.
Wenn du es aber vertraglich regeln willst, dann hast du offensichtlich vor, es mit Bedingungen zu verbinden.
Dann schreibst du eben diese Bedingungen, die ja pro Kind unterschiedlich sein können, aber die wir ja nicht kennen, in den Vertrag rein.
Oder willst du hier einen Mustertext? Dazu wären schon etwas mehr Informationen nötig.
Die Frage ist doch, was denn da vertraglich vereinbart werden soll:
Schenkungsversprechen bedürfen zur Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Der Formmangel wird erst durch Erfüllung geheilt.
Mit anderen Worten: Um einen Anspruch des Kindes 2 in 2 Jahren zu begründen müßte man zum Notar. Wer macht das gerne? Das kostet nämlich Geld.
Wenn man dieses Geld nicht ausgeben will kann man es gleich mit dem Vertrag insofern sein lassen.
Was die Pflichtteilsansprüche betrifft ist vieles schon gesetzlich geregelt. Da braucht man ebenfalls nicht unbedingt tätig zu werden. Sinn macht das aber hinsichtlich der Beweisführung im Falle des Falles. Da könnte das Kind 1 womöglich "vergessen " beschenkt geworden zu sein.
Sinn macht ein Vertrag aus meiner Sicht nur dann, wenn man mit der Schenkung konkrete Zwecke verbindet. Das könnte zum Beispiel die Erwartung sein, dass das Kind 1 mit dem Geldgeschenk seine Ausbildung finanziert.
Ein Schenkungsvertrag der rechtlich hinten und vorne nicht stimmt könnte mehr Schaden als Nutzen verursachen. Rechtliche Beratung wäre also dringend erforderlich.
Spricht etwas dagegen dass man die Hälfte beiden jetzt schenkt?
Warum vertraglich vereinbaren?
Warum nicht einfach eine schroiftliche Zusage an das betroffene Kind machen udn zur Sicherheit ins Testament aufnehmen, dass die Schenung an das (vermutlich ältere) Kind zu berücksichtigen ist, wenn der Erbfall vor der zweiten Schenkung eintritt.
Wenn es unbeingt ein Vertrag mit sicherer Verpflichtung sein soll, muss es, wie @Privatier richtig schreibt, notariell geschehen.