Ist es möglich als Vereinsvorstand einen Kredit für eine Vereinsimmobilie aufzunehmen und durch den Verein abzubezahlen?

2 Antworten

Ich fange mal mit Frage 3 an:

Das Finanzamt setzt Steuern fest, aber es berät nicht.

Der Notar beurkundet Rechtsgeschäfte, aber er ist kein Steuerberater.

Rechtsanwälte sollten schon als Fachanwalt für Steuerrecht firmieren. Ansonsten nämlich kann es sein, dass sie vom Thema keine Ahnung haben.

Erste Wahl in Steuersachen ist für Dich der Steuerberater.

Und jetzt zu Frage 1: Möglich ist das, nur, wo kommt denn dann die Absicherung her?

Zweite Frage: Das würde ich mit dem Steuerberater besprechen.

Offengestanden halte ich von der ganzen Idee nichts. Die Vereinsvorstände würden haftungsmäßig ihren Kopf hinhalten. Das sollten sie nicht riskieren.


LF2023 
Beitragsersteller
 04.03.2025, 13:52

Vielen Dank für die Antwort(en).

Die Absicherung müsste dann über eine Grundschuld auf die Immobilie erfolgen. Und, wie Du schon schreibst, müssen dann zusätzlich die Vereinsvorstände in die Haftung genommen werden mit ihrem Hab und Gut, natürlich nur wenn die damit einverstanden sind.

Es bekommt die Person eine Hypothek von der Bank, der einen Immobilie besetzt, in deren Grundbuch die Bank ihre Hypothek als Absicherung eintragen lassen kann.

"dass 1-2 Vereinsvorstände den Kredit privat aufnehmen"-- Dann können diese beide Vereinsvorstände das Gemeindehaus doch selber für sich kaufen und eine Hypothek darauf aufnehmen und dann die Räumlichkeiten an den gemeinnützigen Verein vermieten