Ist es möglich als Vereinsvorstand einen Kredit für eine Vereinsimmobilie aufzunehmen und durch den Verein abzubezahlen?
Wir sind ein gemeinnütziger Verein (Kirchengemeinde) und möchten ein Gemeindehaus kaufen. Das Problem ist jedoch, dass wir zwar 20% Eigenkapital haben, aber als Verein erst seit 18 Monaten bestehen. Laut Auskunft der Banken ist es für Vereine schwierig bis unmöglich, eine Immobilienfinanzierung zu erhalten. Daher haben wir die Idee, dass 1-2 Vereinsvorstände den Kredit privat aufnehmen.
Unsere Fragen sind:
- Ist es möglich, einen Kredit auf private Kreditnehmer aufzunehmen und den Verein als Eigentümer der Immobilie einzutragen?
- Darf ein gemeinnütziger Verein einen Kredit, der auf private Kreditnehmer läuft, abzahlen, ohne dass es Probleme mit dem Finanzamt bezüglich der Gemeinnützigkeit gibt?
- Wo kann man sich am besten zu diesem Thema beraten lassen? Finanzamt, Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar?
Wir sind für alle seriösen Antworten dankbar.
1 Antwort
Ich fange mal mit Frage 3 an:
Das Finanzamt setzt Steuern fest, aber es berät nicht.
Der Notar beurkundet Rechtsgeschäfte, aber er ist kein Steuerberater.
Rechtsanwälte sollten schon als Fachanwalt für Steuerrecht firmieren. Ansonsten nämlich kann es sein, dass sie vom Thema keine Ahnung haben.
Erste Wahl in Steuersachen ist für Dich der Steuerberater.
Und jetzt zu Frage 1: Möglich ist das, nur, wo kommt denn dann die Absicherung her?
Zweite Frage: Das würde ich mit dem Steuerberater besprechen.
Offengestanden halte ich von der ganzen Idee nichts. Die Vereinsvorstände würden haftungsmäßig ihren Kopf hinhalten. Das sollten sie nicht riskieren.
Vielen Dank für die Antwort(en).
Die Absicherung müsste dann über eine Grundschuld auf die Immobilie erfolgen. Und, wie Du schon schreibst, müssen dann zusätzlich die Vereinsvorstände in die Haftung genommen werden mit ihrem Hab und Gut, natürlich nur wenn die damit einverstanden sind.