Lassen sich falsche Angaben in einer Steuererklärung noch korrigieren obwohl der Bescheid bestandskräftig ist?

2 Antworten

Da stellen sich für mich Fragen:

  1. ist das Portal von der Finanzverwaltung?
  2. In Berlin ist der "Boris" dasPortal von der Baubehörde.
  3. Hat der Nachbar sich geirrt und den höheren Wert eingetragen, also die 1.870,- pro qm selbst angesetzt?

Wenn die Angaben damals falsch, oder nicht erkennbar waren, würde ich eine Änderung gem. § 173 AO beantragen.

§ 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel

(1) Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern,

  1. soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen,
  2. soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden. Das Verschulden ist unbeachtlich, wenn die Tatsachen oder Beweismittel in einem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit Tatsachen oder Beweismitteln im Sinne der Nummer 1 stehen.

Versuch macht klug.

Sonst eine Fortschreibung auf den nächsten 01. 01. beantragen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Privatier59 
Beitragsersteller
 16.02.2025, 20:02

Man wird vom Portal gefragt, ob es um Grundsteuer A oder B gehen soll und auf welchen Zeitpunkt sich die Wertangaben beziehen sollen. Das sind keine Fragen die Boris normalerweise stellt.

Und ja, der Nachbar hat die Wertangaben selber eingesetzt. Was ihn dazu bewogen haben mag den höheren Wert einzusetzen konnte er mir nicht sagen.

Wie dem auch sei: Er will mich darüber informieren wie die Sache ausgegangen ist. Bin gespannt.

Es gibt Bundesländer, die auch außerhalb der abgelaufenden Frist, Einwände wohlwollend prüfen wollen.

Also zu verlieren hat der Nachbar ja nichts, wenn er schriftlich um Korrektur von 1870 Euro auf 1200 Euro bittet.