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Pfändung
Wenn ich als Mutter für meinen Sohn für eine Begräbniskostenvorsorgeversicherung seit einigen Jahren anspare,darf diese bei Exekution gepfändet werden. ?und auch ein Bausparvertrag ?die monatlichen Prämien bezahle ich und nicht mein Sohn
2 Antworten
Das verwendete Wort "Exekution" läßt vermuten, dass Du aus Österreich fragst.
In Deutschland nämlich wird dieser Begriff nur für eine Hinrichtung mit Schußwaffen verwendet.
Im Recht Österreichs kenne ich mich nicht aus, nehme aber an, dass das in den hier angesprochenen Punkten dem Deutschlands womöglich ähnlich sein dürfte.
Die Sterbegeldversicherung ist hier in Deutschland nur bedingt pfändbar, § 850b ZPO (Deutschland).
Ein Bausparvertrag dagegen wäre, wenn er denn auf den Pfändungsschuldner lautet unbegrenzt pfändbar.
Danke für die schnelle Antwort.
Ja stimmt ich bin aus Österreich 😊
Du bist vermutlich aus Österreich. Bei euch kommt es darauf an was vereinbart und wie die Police abgeschlossen ist.
Eine Begräbniskostenvorsorgeversicherung grundsätzlich nicht pfändbar, solange sie tatsächlich zweckgebunden für die Deckung der Bestattungskosten gedacht ist.
- Unpfändbarkeit gemäß Exekutionsordnung (§ 301 EO): Versicherungen, die für den Todesfall abgeschlossen werden und ausschließlich der Deckung von Begräbniskosten dienen, sind grundsätzlich unpfändbar.
- Zweckbindung entscheidend: Die Versicherung muss als reine Vorsorge für Begräbniskosten ausgewiesen sein. Wenn die Versicherung eine Auszahlung an Hinterbliebene vorsieht, könnte eine Pfändung unter bestimmten Umständen möglich sein.
- Hinterlegung beim Bestattungsunternehmen: Oft wird empfohlen, die Versicherung direkt an ein Bestattungsunternehmen zu verpfänden oder zweckgebunden abzutreten, um die Unpfändbarkeit abzusichern.
Bei einem Bausparvertrag schauts so aus:
Wenn der Vertrag auf den Namen des Sohnes abgeschlossen ist, gehört das Guthaben ihm und ist nicht pfändbar, egal, wer die Prämien zahlt.
Aber wenn du weiterhin Kontrolle als Verfügungsberechtigter hast oder es eine missbräuchliche Absicht zu vermuten ist, dann könnte eine Pfändung bzw. Anfechtung möglich sein.
Meine Empfehlung ist deshalb, diese Angelegenheiten mit einem Anwalt oder der Schuldnerberatung zu besprechen.
Musst du eben genau lesen was ich geschrieben habe. Deshalb nochmal in Kurzfassung:
- Relevant ist, dass der Sohn Vertragsinhaber ist, denn damit ist es zunächst sein Geld und wenn er nicht gepfändet wird, dann bleibt es auch sein Geld.
- Bei dir pfändbar wäre es nur dann, wenn du für den Bausparvertrag eine Verfügungsberechtigung, also Zugriff darauf hast und bestimmen kannst.
- oder es sich nachweisen lässt, dass du den Vertrag nur auf seinen Namen abgeschlossen hast um dein Geld beiseite zu schaffen, indem du die Prämien zahlst. Dabei kommt es sicher auch auf den Zeitablauf zwischen Vertragsabschluss und jetzigem Zeitpunkt an. Aber das werden deine Gläunbiger bzw. der Executer prüfen.
Deshalb auch mein Hinweis, es mit Anwalt oder Schuldnerberatung zu besprechen, denn denen kannnt du die Policen vorlegen, damit sie die Angelegenheit genauer beurteilen können.
.....und wenn er nicht gepfändet wird ???ich erklärte doch ,dass es um Pfändung meines Sohnes handelt und nicht um meine Person !!
Ich kann genau lesen !!
Trotzdem danke
Wenn du schon genau lesen kannst, dann versuche auch, genau zu schreiben. Die Frage selbst ist so formliert, dass der Anschein ist, du wirst gepfändt. es ist nirgends darin eindeutig erwähnt, dass es sich um die Pfändung deines Sohnes handelt.
In diesem Fall ist der Bausparvertag natürlich pfändbar, egal, woher die Prämien kamen. Du hast ihm praktisch laufend Geld geschenkt.
Danke für den Hinweis ,aber bei uns in Österreich steht auch in der gesetzlichen Verordnung ,dass Ersparnisse auch pfändbar sind .Ein Bausparvertrag ist doch auch in weiterer Folge bis zum Ablauf des Vertrages ,Erspartes .Deshalb kann ich die Antwort btr.Bausparer nicht nachvollziehen.